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Europa: Kommission unzufrieden mit Geldwäschebekämpfung

Vier aktuelle Berichte der EU-Kommission bewerten Risiken und offenbaren strukturelle Probleme bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Mitgliedstaaten.
Von Redaktion
25. Juli 2019

Der supranationale Risikobewertungsbericht enthält eine aktuelle Analyse der einzelnen Risikobereiche, in denen es zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung kommen kann. In den Berichten zur Bewertung prominenter aktueller Fälle von Geldwäsche im Finanzsektor, über die zentralen Meldestellen und über die Vernetzung der zentralen Bankkontenregister werden die Mängel der derzeitigen Aufsicht und Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschebekämpfung analysiert und Wege zu ihrer Behebung aufgezeigt.

Bewertung der Geldwäscherisiken im Binnenmarkt

Dem diesjährigen supranationalen Risikobewertungsbericht zufolge wurden die meisten Empfehlungen aus der ersten supranationalen Risikobewertung von den verschiedenen Akteuren umgesetzt. Allerdings bestehen nach wie vor einige horizontale Schwachstellen, insbesondere in Bezug auf anonyme Produkte, die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer und neue nicht regulierte Produkte wie virtuelle Vermögenswerte. Einige davon sollen im Zuge der anstehenden Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie beseitigt werden. In dem Bericht wird ferner darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten die Vierte Geldwäscherichtlinie noch nicht vollständig umgesetzt haben.

Bewertung der jüngsten Geldwäschefälle

In einem weiteren Bericht werden zehn aktuelle, öffentlich bekannt gewordene Fälle von Geldwäsche in EU-Banken analysiert. Der Bericht ist zeigt u.a., dass

  • die betreffenden Banken in mehreren der untersuchten Fälle die Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht wirksam und teilweise gar nicht befolgt haben;

  • die Aufsichtsmaßnahmen, die die nationalen Behörden infolge dieser Fälle getroffen haben, in Bezug auf ihre Schnelligkeit und Wirksamkeit sehr uneinheitlich waren.

Diese Mängel offenbaren laut EU-Kommission strukturelle, bislang nur teilweise angegangene Probleme bei der Umsetzung der EU-Vorschriften. Durch die Fragmentierung der Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften in Verbindung mit den unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen der Behörden sowie den vielfältigen letzteren zur Verfügung stehenden Tools entstehen Schwachstellen bei der Umsetzung der EU-Vorschriften. Die Unzulänglichkeiten treten in grenzüberschreitenden Fällen noch stärker zutage. Eine weitere Angleichung zwischen den Mitgliedstaaten und eine verstärkte Aufsicht sind nach Ansicht der Kommission erforderlich.

Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen

Die zentralen Meldestellen (Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen, Financial Intelligence Units – FIU) spielen bei der Ermittlung von Geldwäscherisiken in den einzelnen Ländern eine zentrale Rolle. Dank der von der Kommission eingesetzten FIU-Plattform (eine EU-Expertengruppe) hat sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren erheblich verbessert, doch verbleiben laut der Kommission noch bestimmte Schwachpunkte:

Datenzugriff der zentralen Meldestellen: Aufgrund von Unterschieden bei ihrer Stellung, ihren Befugnissen und ihrer Organisation sind einige zentrale Meldestelle nicht in der Lage, auf relevante Informationen (Finanz-, Verwaltungs- oder Strafverfolgungsdaten) zuzugreifen oder diese weiterzuleiten.

Informationsaustausch: Der Austausch zwischen den zentralen Meldestellen ist nach wie vor unzureichend und erfolgt häufig zu langsam.

IT-Systeme: Die zentralen Meldestellen verfügen mitunter nicht über die geeignete IT-Ausstattung, um Informationen aus dem System FIU.net effizient auslesen oder in das System eingeben zu können.

Eingeschränktes Mandat der FIU-Plattform der EU: Die Plattform kann keine rechtlich bindenden Vorlagen, Leitlinien und Standards ausgeben.
In dem Bericht werden konkrete Änderungen vorgeschlagen.

Vernetzung der zentralen Bankkontenregister

Im Bericht über die Vernetzung der zentralen Bankkontenregister wird auf eine Reihe von Punkten hingewiesen, die bei der etwaigen Vernetzung von Bankkontenregistern und Datenabfragesystemen berücksichtigt werden sollten. Die Kommission regt an, dass ein solches System als dezentralisiertes System mit einer gemeinsamen Plattform auf EU-Ebene konzipiert werden könnte. Um die Vernetzung zu verwirklichen, wäre es erforderlich, einschlägige Rechtsvorschriften zu erlassen.

(Quelle: EU-Kommission)

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