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EU-Staatsanwalt bekämpft künftig Missbrauch von Subventionen

Ein EU-Staatsanwalt soll in Zukunft den Missbrauch von EU-Geldern strafrechtlich verfolgen. Bisher durften bei Förderbetrug nur die nationalen Behörden tätig werden.
Von Redaktion
09. Oktober 2017

Gegenwärtig können nur die nationalen Behörden bei Betrug zum Nachteil von EU-Geldern, wie z.B. vorsätzlichem Missbrauch von EU-Strukturfonds oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug, Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgungen einleiten. Ihre Zuständigkeit endet jedoch an den Staatsgrenzen.

In Zukunft wird die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO, European Public Prosecutor's Office) für die Ermittlung und Verfolgung bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts zuständig sein.

Schlagkräftige Zusammenarbeit

Die EPPO soll einen raschen Informationsaustausch, koordinierte polizeiliche Ermittlungen, schnelles Einfrieren und rasche Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten sowie die Verhaftung von Verdächtigen über Grenzen hinweg ermöglichen. Sie wird eng mit der EU-Justizbehörde Eurojust und dem EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF zusammenarbeiten und sie ergänzen, um eine erfolgreichere Strafverfolgung und eine bessere Wiedereinziehung betrügerisch entwendeter Steuergelder zu gewährleisten.

Die Berichterstatterin im EU-Parlament, Barbara Matera, hofft darauf, dass die Befugnisse der EU-Staatsanwaltschaft bald auch grenzüberschreitende Verbrechen wie Terrorismus und Menschenhandel umfassen werden.

Materas Bericht wurde mit 456 Stimmen angenommen, bei 115 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen.

Die nächsten Schritte

Nach der Zustimmung des Parlaments zur Einsetzung der EPPO kann der Rat die Verordnung nun förmlich annehmen. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird dann voraussichtlich zwischen 2020 und 2021 einsatzbereit sein.

(Quelle: EU-Parlament)

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