EuG zu Euribor-Kartell: Beschlüsse der Kommission nicht geheim!
29. Oktober 2018
Anlassfall
Die Europäische Kommission verhängte mit Beschluss vom 7. Dezember 2016, der bisher nicht veröffentlicht wurde, Geldbußen in Höhe von 485 Millionen Euro gegen Crédit agricole, JPMorgan Chase und eine andere Bank wegen Beteiligung an einem Kartell, das Euro-Zinsderivate (EURIBOR) betraf.
Crédit agricole und JPMorgan Chase fochten diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union an. Dieses Verfahren läuft (Rechtssachen T-113/17 und T-106/17). Daneben traten die beiden Banken mit der Kommission in Erörterungen über die Veröffentlichung dieses Beschlusses ein, um zu klären, welche vertraulichen Informationen nicht in dem veröffentlichten Beschluss erscheinen sollten.
Die Banken waren im Wesentlichen der Ansicht, dass die gesamte Schilderung der Zuwiderhandlung unkenntlich gemacht werden müsse oder die Kommission sogar jegliche Veröffentlichung dieses Beschlusses unterlassen müsse.
Beschluss des EuG-Präsidenten
Mit seinen Beschlüssen vom 25. Oktober 2018 weist der Präsident des Gerichts die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
Unter anderem stellt der Präsident des Gerichts fest, dass das Interesse eines mit einer Kartellstrafe belegten Unternehmens an der Geheimhaltung der Einzelheiten der ihm zur Last gelegten Zuwiderhandlung keinen besonderen Schutz verdient. Denn das Interesse der Öffentlichkeit, möglichst umfassende Kenntnis von den Gründen jedes Handelns der Kommission zu erhalten, wiegt schwerer.
Weiter hebt der Präsident des Gerichts hebt hervor, dass das Vorbringen der Antragsteller, der Grundsatz der Unschuldsvermutung stehe jeglicher Veröffentlichung des Beschlusses entgegen oder verlange die Unkenntlichmachung der gesamten Schilderung der Zuwiderhandlung, dem ersten Anschein nach keinen Erfolg haben kann. Die Handlungen der Unionsorgane genießen nämlich eine Vermutung der Rechtmäßigkeit und erzeugen Rechtswirkungen, solange sie nicht widerrufen, aufgehoben oder für ungültig erklärt wurden.
Somit stellt der Präsident des Gerichts fest, dass die Anträge der Banken auf vertrauliche Behandlung dem ersten Anschein nach unbegründet sind, und weist die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz daher zurück.
(Quelle: Curia)
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