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Interbankenentgelte: EU-Kommission veröffentlicht Studie

Die Europäische Kommission hat eine Studie über die Anwendung der Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge veröffentlicht.
Von Redaktion
16. März 2020

In der von der Kommission bei einem externen Auftragnehmer in Auftrag gegebenen Studie wird der Schluss gezogen, dass die Hauptziele der Verordnung erreicht wurden, da die Interbankenentgelte für Zahlungsvorgänge mit Verbraucherkarten zwischen 2015 und 2017 um 35 % (d. h. rund 2,6 Mrd. EUR pro Jahr) gesunken sind. Dieser Rückgang hat zu niedrigeren Gebühren für die Einzelhändler sowie – über niedrigere Einzelhandelspreise – zu Vorteilen für die Verbraucher geführt. Darüber hinaus wurde durch die Zunahme der grenzüberschreitenden Acquiring-Dienste und kartengebundenen Zahlungsvorgänge die Marktintegration begünstigt.

Das wichtigste Ziel der seit 2015 geltenden Verordnung besteht darin, das Problem der gemeinsam vereinbarten Interbankenentgelte für Karten und kartengebundene Zahlungsvorgänge anzugehen, die zu hoch, sehr unterschiedlich und nicht transparent waren. Diese Entgelte behinderten die Integration des Binnenmarktes und führten zu Wettbewerbsverzerrungen, so auch zu höheren Kosten für Einzelhändler und Verbraucher.

Wie in der Verordnung über Interbankenentgelte vorgesehen, wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr einen Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegen. Die Studie wird zusammen mit Rückmeldungen von Interessenträgern und Bewertungen vonseiten der zuständigen nationalen Durchsetzungsbehörden in den Bericht einfließen.

Hintergrund

Im April 2015 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge. Die Bestimmungen der Verordnung traten 2015 bzw. 2016 in Kraft. Insbesondere werden mit der Verordnung Obergrenzen für die Interbankenentgelte festgelegt, Geschäftsregeln eingeführt und Vorgehensweisen verboten, die zu Hindernissen wie territorialen Beschränkungen oder der Einschränkung der Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung führen können. Die Verordnung zielt darauf ab, im Einklang mit dem Grundsatz der Technologieneutralität sowohl Offline-, Online- als auch mobile Kartenzahlungen zu fördern.

Nach Artikel 17 der Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über ihre Anwendung vorlegen. Der Bericht wird gegebenenfalls von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet, der Vorschläge für Änderungen der Verordnung enthalten kann.

Aus diesem Grund hat die Generaldirektion Wettbewerb im September 2018 eine Studie zur Erhebung von Marktinformationen und -daten zu allen relevanten Aspekten der Anwendung der Verordnung in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie wurden unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen aus sämtlichen Mitgliedstaaten umfassende Sondierungen und Analysen durchgeführt. Mehr als 5000 Marktteilnehmer wurden aufgefordert, ihren Standpunkt darzulegen. Der Auftragnehmer stellte die Studie im Dezember 2019 fertig.

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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