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EU will fixe Grenzwerte für Transfettsäuren in Lebensmitteln

Die EU soll bindende Grenzwerte für industrielle Transfettsäuren in Lebensmitteln einführen. So steht es in einer Entschließung, die das Europäische Parlament verabschiedet hat. Österreich hat bereits 2009 entsprechende Grenzwerte erlassen.
Von Redaktion
02. November 2016

Industrielle Transfettsäuren (TFS) könnten das Risiko erhöhen, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Unfruchtbarkeit, Alzheimer, Diabetes und Fettleibigkeit zu erkranken, heißt es weiter in dem Text. TFS sind hauptsächlich in industriell hergestellten teilgehärteten Pflanzenölen enthalten.

Die Abgeordneten weisen auf Erkenntnisse der EU-Kommission hin, nach denen nur jeder dritte Verbraucher in der EU über TFS im Bilde ist. Dadurch werde deutlich, dass die Kennzeichnungsmaßnahmen ihre Wirkung verfehlt haben. Die Kommission solle deshalb möglichst bald auf Unionsebene eine gesetzliche Obergrenze für industrielle TFS (sowohl als Inhaltsstoff als auch als Endprodukt) in sämtlichen Lebensmitteln festsetzen, und zwar innerhalb von zwei Jahren.

Die Abgeordneten heben hervor, dass es mit den in Dänemark 2003 eingeführten gesetzlichen Obergrenzen für industrielle TFS, mit denen der TFS-Gehalt in Ölen und Fetten auf nationaler Ebene auf zwei Prozent beschränkt wurde, nachweislich gelungen sei, die Zahl der durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bedingten Todesfälle deutlich zu senken.

TFS befinden sich hauptsächlich in preisgünstigen Lebensmitteln, was bedeute, dass Menschen mit geringem Einkommen Lebensmitteln mit hohem TFS-Anteil stärker ausgesetzt seien als Menschen mit einem höheren sozioökonomischen Status. Diese Kluft wachse mit Zunahme der sozialen Ungleichheiten, so das Parlament.

Die Entschließung wurde mit 586 Stimmen angenommen, bei 19 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen.

Hintergrund

Bei Trans-Fettsäuren handelt es sich um ungesättigte Fettsäuren, die in von Wiederkäuern gewonnenen Lebensmitteln, in einigen Pflanzen und Produkten pflanzlichen Ursprungs und in industriell hergestellten teilgehärteten Pflanzenölen vorkommen. Zwischen deren Verzehr und einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen konnte ein Zusammenhang hergestellt werden. Eine hohe Aufnahme von TFS stellt insbesondere einen Risikofaktor für die Entstehung der koronaren Herzkrankheit dar, die laut EU-Kommission vorsichtigen Schätzungen zufolge in der EU pro Jahr für etwa 660.000 Todesfälle und damit für 14 Prozent der Gesamtmortalität verantwortlich ist.

Dänemark war der erste EU-Mitgliedstaat, der den Anteil von TFS in Fetten und Ölen gesetzlich begrenzt hat. Ähnliche Grenzwerte wurden in Österreich (2009), Ungarn (2013) und Lettland (2015) eingeführt. Freiwillige Beschränkungen gibt es in Deutschland und mehreren anderen EU-Staaten. Ernährungsempfehlungen wurden von den Regierungen in Bulgarien, Malta, der Slowakei, Großbritannien und Finnland ausgegeben.

Die Lebens- und Arzneimittelbehörde der USA (FDA) ist im Juni 2015 zu dem Ergebnis gelangt, dass teilgehärtete Öle „allgemein nicht als sicher“ für die Verwendung in Lebensmitteln gelten können und ab Juni 2018 verboten werden müssen.

(EU-Parlament)

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