REACH: Test des VKI über Auskunftsplicht fällt positiv aus
27. Juni 2011
In vielen Alltagsprodukten können giftige oder zumindest bedenkliche Chemikalien enthalten sein, ohne dass man darauf hingewiesen wird. Die im Jahr 2007 in Kraft getretene Chemikalienverordnung (REACH) sieht vor, dass Händler oder Hersteller bei bestimmten „besonders besorgniserregenden Stoffen“ einem anfragenden Konsumenten zur Auskunft verpflichtet sind – und zwar innerhalb von 45 Tagen.
Der VKI hat untersucht, wie es Händler mit ihrer Auskunftspflicht halten. 13 Händler wurden per E-Mail zu 26 Plastikartikeln befragt. Die Untersuchung zeigte, dass die meisten Unternehmen sachlich richtig und innerhalb der vorgegebenen Frist antworteten.
Vor allem weiche Kunststoffprodukte enthalten häufig Substanzen, die für Mensch und Umwelt gefährlich werden können. Die Auskunftspflicht von Herstellern und Händlern bezieht sich derzeit auf 46 „besonders besorgniserregende“ Substanzen ab einer Konzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent. Dazu zählen Weichmacher, PAK oder der Duftstoff Moschus-Xylol.
15 von 26 Produkten wurden – außer der Anfrage bei den Unternehmen – auch vom österreichischen Umweltbundesamt gezielt auf die fraglichen Chemikalien untersucht. In den meisten Fällen lag die Konzentration allerdings unter 0,1 Prozent oder es handelte sich um Substanzen, die nicht auskunftspflichtig sind.
Details zur Untersuchung gibt es unter Schadstoff-Information 7/2011 sowie in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „Konsument“.
(PA VKI, red)
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