EU: Kartellrechtliche Leitlinien für Seeverkehr obsolet
07. Mai 2012
Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Nach der Aufhebung einer Ausnahmeregelung für Linienschifffahrtskonferenzen im Jahr 2006 sollte mit diesen Leitlinien 2008 der Übergang von sektorspezifischen zu allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für den Seeverkehr erleichtert werden. Dieses Ziel, das dem allgemeinen Ansatz der Kommission entspricht, sektorspezifische kartellrechtliche Bestimmungen nach und nach auslaufen zu lassen, ist laut Brüssel erreicht.
Zudem würden sich die Leitlinien mittlerweile mit allgemeinen kartellrechtlichen Leitlinien wie den Leitlinien zu Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit überschneiden. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt deshalb in einem Arbeitspapier die Auffassung, dass keine besonderen kartellrechtlichen Leitlinien für den Seeverkehr mehr erforderlich sind.
Die Kommission möchte die Meinung der Stakeholder hierzu hören und fordert alle Beteiligten mit berechtigtem Interesse auf, bis zum 27. Juli 2012 zu dem vorgenannten Arbeitspapier Stellung zu nehmen.
Alle weiteren Informationen zu dieser Konsultation sind hier zu finden.
Hintergrund
Am 1. Juli 2008 erließ die Kommission die Leitlinien für die Anwendung von Artikel 81 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 101 AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen. In den Leitlinien, die am 26. September 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, ist ein Anwendungszeitraum von fünf Jahren festgelegt. Sie gelten folglich nur noch bis September 2013.
(PM, kp)
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