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EU-Parlament bringt Recht auf „grundlegende Kontodienste“ auf den Weg

Jeder, der seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der EU hat, soll Anspruch auf Zugang zu grundlegenden Kontodiensten haben, heißt es in einem EU-Gesetzesentwurf, dem das EU-Parlament am Donnerstag zugestimmt hat. Banken sollen dazu verpflichtet werden, entsprechende Dienste anzubieten.
Von Redaktion
13. Dezember 2013

„Moderne Zahlungsdienste sind für die Konsumenten und den Einzelhandel heutzutage unverzichtbar. Es ist nicht sonderlich teuer, elektronische Zahlungsdienste zur Verfügung zu stellen, um Konsumenten das Leben zu erleichtern und die Wirtschaft zu modernisieren. Das Parlament erachtet es daher als unbedingt notwendig, Banken dazu zu verpflichten, solche Dienste zur Verfügung zu stellen und es den Kunden zu ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen. Das Parlament hat diesen Gesetzesentwurf umgehend behandelt und hofft darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten dasselbe tun, damit wir diesen Text im Frühjahr verabschieden können“, sagte der Berichterstatter des Parlaments, Jürgen Klute, nach der gestrigen Abstimmung.

Offener Zugang

Das EU-Parlament bestand darauf, dass alle Zahlungsdienstleister Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten müssen. Wenige Ausnahmen sollen durch die EU-Mitgliedstaaten objektiv und mit Einschränkungen festgelegt werden dürfen. Die Zahlungskonten sollen jedem offenstehen, der legal in der EU ansässig ist, und der eine echte Verbindung zum Mitgliedstaat des Zahlungsdienstleisters hat. Dieser darf die Eröffnung eines solchen Kontos nicht verweigern.

Eindeutige Informationen

Jeder, der ein Zahlungskonto zu eröffnen beabsichtigt sollte dessen Gebührenstrukturen verstehen und mit anderen Angeboten vergleichen können – diese Informationen sollten präzise und EU-weit standardisiert sein. Jeder Mitgliedstaat sollte über mindestens eine unabhängige Website verfügen, die unparteiische Informationen über die Höhe der anfallenden Gebühren und der Zinssätze für ein Zahlungskonto sowie das angebotene Serviceniveau anbietet. Banken sollen ihre Kunden über dieses Angebot informieren müssen.

Merkmale von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

„Grundlegende“ Kontodienste würden den Kunden Barabhebungen und Zahlungsvorgänge innerhalb der Union ermöglichen. Überziehungen oder Kredite sind bei Basiskonten jedoch nicht gestattet. Alle Zahlungsdienstleister müssten diese Konten als Teil ihrer regelmäßigen Geschäftstätigkeit und zu niedrigeren Gebühren als andere Dienstleistungen anbieten, so die Abgeordneten.

Die Verbraucher sollten die Möglichkeit erhalten, zu einer angemessenen Gebühr zu einem anderen Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu wechseln, insofern dieses von einer anderen Bank in der EU angeboten wird. Banken sollten aktuelle Zahlungskontoinformationen bereitstellen müssen und anderenfalls für Verspätungen oder Verluste haftbar sein.

Die endgültige Fassung des der Bestimmungen muss in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart werden.

(Quelle: EU-Parlament)

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