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EU-Parlament stimmt Deckelung von Kreditkartengebühren zu

Am Dienstag hat das Europäische Parlament einheitliche EU-weite Vorschriften zur Deckelung von Kreditkartengebühren verabschiedet. Die Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen gelten für grenzübergreifende und inländische Zahlungen.
Von Redaktion
16. März 2015

„Mit dieser neuen Regelung, zusammen mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie, werden gleiche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen. Weiterhin sollen die Vorschriften die Gebühren transparenter machen, um den Wettbewerb anzukurbeln und Einzelhändlern sowie Verbrauchern die Auswahl zwischen den Angeboten der Kreditkartenfirmen zu erleichtern“, sagte der Berichterstatter Pablo Zalba, dessen Bericht mit 621 Stimmen bei 26 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen angenommen wurde.

Gebührentransparenz für grenzübergreifende und inländische Zahlungen

  • Für grenzüberschreitende Bankomatkartentransaktionen hat man sich auf eine Obergrenze von 0,2% des Transaktionswerts geeinigt.

  • Auf Verlangen des Europäischen Parlaments wird dieselbe Obergrenze von 0,2% auch bei inländischen Bankomatkarten-Zahlungen gelten, und zwar nach einer Übergangsperiode von fünf Jahren, während der „die Mitgliedstaaten eine Obergrenze von 0,2% des gewichteten durchschnittlichen jährlichen Transaktionswerts aller inländischen Transaktionen im Rahmen des betreffenden Kartensystems“ in Anwendung bringen können.

  • Bei kleinen inländischen Bankomatkartentransaktionen können die Mitgliedstaaten nach der Übergangsperiode von fünf Jahren auch eine feste Höchstgebühr von 0,05 Euro per Zahlung erheben.

  • Bei Kreditkartentransaktionen darf die Gebühr höchstens 0,3% des Transaktionswerts betragen. Für inländische Kreditkartentransaktionen können die Mitgliedstaaten auch eine geringere Obergrenze festlegen.

Gebührensenkung kommt Einzelhändlern und Verbrauchern zugute

Heutzutage sind Einzelhändler oft gezwungen, alle Karten unter den Bedingungen der Zahlungsdienstleister anzunehmen. Nach den neuen Vorschriften steht es Einzelhändlern frei, nur diejenigen Karten eines Kartenzahlungssystems zu akzeptieren, für die die Gebührenobergrenzen gelten. In diesem Fall hat der Verbraucher zwar eine kleinere Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten, doch beide – Verbraucher und Einzelhändler – können dann bei den Gebühren sparen.

Ausnahmen: Firmenkarten und „Drei-Parteien“-Systeme

Die neuen Vorschriften gelten nicht für so genannte Drei-Parteien-Kartenzahlungssysteme wie Diners oder American Express (bei denen nur eine Bank einbezogen ist), wenn die betreffende Karten innerhalb desselben Systems sowohl ausgegeben als auch verarbeitet wird. Auch Firmenkarten, die nur für geschäftliche Zahlungen benutzt werden, sollen von den neuen Vorschriften ausgenommen werden.

Nach drei Jahren gelten die Vorschriften auch für Drei-Parteien-Systeme, die Lizenzen zur Ausgabe von kartengebundenen Zahlungsinstrumenten an andere Zahlungsdienstleister vergeben und so die Regeln umgehen, indem sie in Wirklichkeit als Vier-Parteien-Systeme operieren.

Die Gebührenobergrenzen gelten nicht für Barabhebungen an Geldautomaten.

Die nächsten Schritte

Stimmt das Parlament zu, muss der Rat die Vorschriften noch formell billigen, bevor sie sechs Monate nach Inkrafttreten wirksam werden können.

(Quelle: EU-Parlament)

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