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EU-Parlament: Neue und klarere Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmittelverpackungen

Europas Bürger sollten in Zukunft bewusst wählen können, was ihnen schmeckt und gut tut, so das Ziel der neuen EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die vergangene Woche vom EU-Parlament angenommen wurden (P7_TA-PROV(2011)0324).
Von Redaktion
12. Juli 2011

Die neuen Regeln sollen die Etiketten besser lesbar machen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen somit die beim Einkaufen benötigten Informationen leichter finden. Ferner wird eine Modernisierung und Vereinfachung der Kennzeichnung von Lebensmitteln innerhalb der EU bezweckt. Auch soll die Bürokratie für Hersteller und Betreiber von Lebensmittelunternehmen verringert werden. Dies sei wichtig, da der Lebensmittelsektor in der Europäischen Union zu mehr als 80 Prozent aus KMU besteht.

Verpflichtende Nährwertbox, Allergenkennzeichnung, Nano-Kennzeichnung

Hinkünftig sollen der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in einer lesbaren tabellarischen Form per 100 g oder per 100 ml auf der Verpackung angebracht werden. Allergene Stoffe müssen in der Zutatenlisten hervorgehoben werden. Angaben über Allergene müssen außerdem auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen.

Lebensmittel, die Nano-Materialien enthalten, sind ebenso zu kennzeichnen. Nano-Materialien werden etwa als Rieselhilfen in Lebensmitteln wie Salz verwendet. Man nutzt Nano-Partikel auch zur Verlängerung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem sie als UV-Filter in Verpackungsmaterialien und für antibakteriell wirkende Beschichtungen eingesetzt werden. Bekannt ist, dass Nano-Materialien im Vergleich zu größeren Partikeln oftmals veränderte Eigenschaften aufweisen. Mögliche Risiken bei Aufnahme der winzigen Teilchen über den Magen-Darm-Trakt sind bisher jedoch kaum erforscht.

Angabe des Herkunftslandes

Die verpflichtende Angabe des Herkunftslands wird in Zukunft auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten. Bisher war dies nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse der Fall.

Keine Irreführung der Verbraucher

Verbraucher dürfen durch die Präsentation der Verpackung von Lebensmitteln nicht in die Irre geführt werden. Lebensmittelimitate, wie beispielsweise "Analogkäse", müssen gekennzeichnet werden. Auch "aus Fleischstücken zusammengefügtes" Fleisch und "aus Fischstücken zusammengefügter Fisch" müssen künftig als solche gekennzeichnet werden. Und dies auf der Vorderseite der Packung, in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke.

Wann werden die neuen Regeln in Kraft treten?

Der erreichte Kompromiss wurde vom EU-Parlament mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen. Sobald die Gesetzgebung auch vom Rat abgenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, werden die Lebensmittelunternehmen drei Jahre Zeit haben, sich den Regeln anzupassen. Sie haben dann zwei weitere Jahre, so insgesamt fünf Jahre, um die Vorschriften über die Nährwertkennzeichung anzuwenden.

(Text: Mag. Manuela Taschlmar)

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