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EU-Kommission will Steuergelder besser vor Missbrauch schützen

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, wie Staatsanwälte und Gerichte in der EU wirksamer gegen den Missbrauch von EU-Geldern vorgehen können.
Von Redaktion
27. Mai 2011

Wie Vizepräsidentin Viviane Reding, die für Justiz zuständige EU-Kommissarin, erklärte, „betreffen allein die im Jahr 2009 festgestellten Verdachtsfälle von Betrug mit EU-Mitteln einen Betrag von 280 Millionen Euro. Das macht zwar weniger als 0,2 Prozent des EU-Budgets aus, aber in Zeiten knapper Haushalte zählt jeder Cent.“ Geplant ist daher auch eine Verschärfung des materiellen Strafrechts, durch die präzisere Definition von Straftaten wie Veruntreuung oder Amtsmissbrauch und den Ausbau der Kapazitäten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und von Eurojust (der EU-Einrichtung für die Zusammenarbeit der Justizbehören). Darüber hinaus wird die EU die Anwendung gemeinsamer Regeln über Betrug und andere Straftaten im Zusammenhang mit EU-Geldern durch eine spezialisierte Europäische Staatsanwaltschaft prüfen.

Unterschiedliche Bestimmungen erschweren Strafverfolgung

Momentan reichen die verfügbaren Instrumente nicht immer aus, um einen Missbrauch von EU-Geldern aufzudecken oder zu verhindern. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten etwa werden grenzübergreifende Betrugsermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen durch unterschiedliche Verfahrensregeln und Strafrechtsbestimmungen erschwert. Beispielsweise gab es einen Fall, in dem mehrere Mitgliedstaaten und Drittländer betroffen waren. Dort ging es um eine groß angelegte Umgehung von Zollabgaben mit einem Schadensvolumen von über 1,5 Millionen Euro. Keine der nationalen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten hat Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet.

Neue Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung

In der Mitteilung der Kommission sind mehrere Bereiche aufgelistet, in denen das Strafrecht zum Schutz der finanziellen Interessen der EU weiter verbessert werden könnte:

  •  Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren: Durch die Ausweitung des Informationsaustauschs unter den verschiedenen Akteuren wie Polizei-, Zoll-, Steuer-, Justiz- und sonstigen zuständigen Behörden soll Richtern und Staatsanwälten in der gesamten EU die Betrugsbekämpfung leichter gemacht werden. So wird die Kommission einen neuen Vorschlag über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der EU ausarbeiten.

  • Verschärfung des materiellen Strafrechts: Die Definition zentraler Straftatbestände wie Veruntreuung und Machtmissbrauch schwankt erheblich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Hier sollte durch Initiativen zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EU Abhilfe geschaffen werden.

  • Verstärkter institutioneller Rahmen auf europäischer Ebene: Sowohl das OLAF, das derzeit reformiert wird, als auch Eurojust müssen gestärkt werden, um wirksamer ermitteln zu können.

  • Darüber hinaus wird die EU die Anwendung gemeinsamer Regeln über Betrug und andere Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU durch eine spezialisierte Europäische Staatsanwaltschaft prüfen.

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