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Mangelnde Gesetzestreue: EuGH verhängt Zwangsgeld gegen Belgien

Mitgliedstaaten müssen der Union Bericht über ihre Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien erstatten. Nun hat der EuGH erstmals Art. 260 Abs. 3 AEUV angewendet und Belgien zu einem Zwangsgeld verurteilt, weil das Land dieser Pflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist.
Von Redaktion
09. Juli 2019

Im Jahr 2014 erließen das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie der Union, die den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation erleichtern und entsprechende Anreize schaffen soll. Mit der Richtlinie werden Mindestanforderungen für Bauwerke und physische Infrastrukturen festgelegt. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 1. Januar 2016 in ihr nationales Recht umsetzen.

Am 15. September 2017 hat die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vertragsverletzungsklage erhoben, weil sie der Ansicht ist, dass Belgien weder die Richtlinie vollständig umgesetzt noch die nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt habe. Außerdem hat sie beantragt, Belgien ab der Verkündung des Urteils, mit dem die Verletzung der Pflicht zur Übermittlung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie festgestellt wird, zur Zahlung eines Zwangsgelds zu verurteilen. Der ursprünglich mit 54.639 Euro angesetzte Tagessatz wurde wegen der Fortschritte, die Belgien seit der Klageerhebung bei der Umsetzung der Richtlinie gemacht hatte, auf 6.071 Euro herabgesetzt. Die Kommission hat dazu ausgeführt, dass nur noch auf der Ebene der Region Brüssel-Hauptstadt Mängel bestünden.

In seinem Urteil vom 8. Juli 2019 stellt der Gerichtshof fest, dass Belgien bei Ablauf der ihm gesetzten Frist weder die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen noch die Maßnahmen zu ihrer Umsetzung mitgeteilt hatte und daher gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen hat.

Der Gerichtshof verurteilt Belgien daher zur Zahlung eines Zwangsgelds mit einem Tagessatz von 5.000 Euro.

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(Quelle: EuGH)

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