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Biomedizin: Brüssel verklagt Polen

Die EU-Kommission verklagt Polen. Das Land hat verabsäumt, Regelungen zur Verwendung von Geschlechtszellen sowie embryonalem und fetalem Gewebe zu erlassen, wie von der EU gefordert.
Von Redaktion
27. September 2013

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen Polen Klage wegen der Nichteinhaltung des EU-Rechts zur Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen einzureichen.

Menschliche Gewebe und Zellen, z. B. Knochenmark, Sehnen, Eizellen und Hornhaut, werden in der Medizin zur Behandlung einer Vielzahl unterschiedlicher Krankheiten und Verletzungen verwendet. Die Verpflanzung von Geweben und Zellen birgt das potenzielle Risiko einer Übertragung von Krankheiten. Aus diesem Grund hat die EU Vorschriften zu ihrer Qualität und Sicherheit von der Spende bis zur Verpflanzung erlassen. Diesem Zweck dienen die Richtlinie 2004/23/CE und ihre Durchführungsrichtlinien.

Polen hat diese Richtlinien noch nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Laut Kommission wendet das Land die Regeln für die Qualität und Sicherheit nicht auf drei vom EU-Recht abgedeckte Kategorien von Geweben und Zellen (Geschlechtszellen, embryonales und fetales Gewebe) an. Obwohl die Verwendung (oder das Verbot der Verwendung) von Geweben und Zellen für Transplantationen durch nationales Recht zu regeln sind, hat Polen bisher kein Verbot oder eine Beschränkung für diese Kategorien mitgeteilt.

Am 25. Januar 2013 übermittelte die Kommission Polen eine mit Gründen versehene Stellungnahme und forderte das Land auf, die betreffenden Richtlinien vollständig umzusetzen.

Trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission hat Polen bisher nicht reagiert.

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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