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EU begrüßt WTO-Urteil gegen argentinische Handelsschranken

EU-Handelskommissar Karel De Gucht begrüßte das Urteil eines unabhängigen Panels der Welthandelsorganisation WTO. Demnach verstoßen bestimmte Auflagen Argentiniens an importiernde Unternehmen gegen WTO-Recht.
Von Redaktion
26. August 2014

Die EU hatte im Mai 2012 gemeinsam mit den USA und Japan offiziell Beschwerde gegen die argentinischen Einfuhrbeschränkungen eingelegt. Mit Entscheidung des WTO-Panels vom letzten Freitag wird diesen Anträgen stattgegeben: Argentinien darf von lokalen Importeuren oder ausländischen Unternehmen nicht bestimmte Bedingung für die Einfuhr von Waren ins Land verlangen.

Dazu gehören folgende Auflagen:

  1. Der Wert der Einfuhren nach Argentinien muss mindestens mit dem Gegenwert in Ausfuhren ausgeglichen werden;

  2. die Einfuhren müssen entweder mengen- oder wertmäßig begrenzt werden;

  3. in Argentinien hergestellte Waren müssen in bestimmtem Maße lokale Bestandteile enthalten;

  4. die Unternehmen müssen in Argentinien investieren oder

  5. alle in Argentinien erzielte Gewinne im Land belassen.

Kommissionsmitglied De Gucht äußerte forderte Argentinien auf, „das Urteil des WTO-Panels schnell umzusetzen, diese unrechtmäßigen Maßnahmen zu beseitigen und damit faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Waren auf dem argentinischen Markt zu schaffen.“

Das WTO-Panel entschied in seinem Urteil ferner gegen die sogenannte eidesstattliche Voraberklärung („Declaración Jurada Anticipada de Importación“ – DJAI). Mit der DJAI müssen die Firmen die Genehmigung der argentinischen Behörden einholen, bevor sie Waren einführen.

Argentinien hat diese Maßnahmen im Rahmen seiner Politik des staatlich gelenkten Handels eingeführt. Diese zielt darauf ab, Einfuhren durch lokale Produkte zu ersetzen und die Handelsdefizite des Landes mit anderen Ländern zu verringern. Die Maßnahmen haben die Importeure von EU-Produkten nach Argentinien laut EU-Kommission stark belastet.

Weitere Informationen

(Quelle: EU-Kommission)

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