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Brüssel klagt Wien wegen Auftragsvergaben und Führerscheinen

Die Europäische Kommission erhebt vor dem EuGH gleich zwei Klagen gegen Österreich. Zum einen wegen Direktvergaben von Dienstleistungen im Bereich Sicherheitsdruck. Zum anderen wegen fehlerhafter Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften.
Von Redaktion
11. Dezember 2015

Direktvergaben an Staatsdruckerei

Die österreichischen Bundesbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Aufträge für Sicherheitsdruckdienstleistungen für amtliche Dokumente wie Pässe, Führerscheine oder Personalausweise direkt an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH (OeSD) zu vergeben. Die OeSD ist ein privates Unternehmen.

Die Europäische Kommission (EK) ist der Auffassung, dass das gegen die EU-Rechtsvorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe verstößt. Da die österreichischen Behörden keine Abhilfemaßnahmen für diese Situation ergriffen und nicht nachgewiesen hätten, warum ein privates Unternehmen in den Genuss eines öffentlichen Auftrags kommen sollte, ohne dass anderen Unternehmen die Möglichkeit des Wettbewerbs geboten wird, beschloss die Kommission, diesen Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Verletzung von europäischen Führerscheinvorschriften

Zudem klagt die EK Österreich, weil es die europäischen Führerscheinvorschriften nicht ordnungsgemäß umsetzt (Richtlinie 2006/126/EG). In einigen Fällen soll Österreich den Inhabern bestimmter LKW- oder Busführerscheine nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt haben.

Auch Deutschland, Finnland und Polen werden wegen diverser Verstöße gegen die Richtlinie vor den EuGH gebracht.

So stellen Deutschland, Finnland und Polen unter anderem Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben. Polen hat die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Personen, die sich abwechselnd in verschiedenen Mitgliedstaaten aufhalten, nicht korrekt umgesetzt. Finnland ist noch nicht, wie vorgeschrieben, an das EU-Führerscheinnetz (RESPER) angeschlossen.

Die EK hatte diese Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2014 eröffnet. Im Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen zu. Nach aktuellem Stand sind sie ihren Verpflichtungen aus der betreffenden Richtlinie noch immer nicht nachgekommen.

(Quelle: Europäische Kommission)

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