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Nationalratsdebatte zu Rechnungshofberichten

In seiner Sitzung vom 17. Juni wird sich der Österreichische Nationalrat mit elf Rechnungshofberichten auseinandersetzen. Einige der Berichte betreffen die Themen Compliance und Corporate Governance im öffentlichen bzw. staatsnahen Sektor.
Von Redaktion
16. Juni 2020

Optimierungsbedarf bei der Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen

Optimierungsbedarf besteht nach Ansicht des Rechnungshofs bei der Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen. Dem Plenum liegt ein Bericht betreffend die Länder Salzburg und Tirol sowie die Stadt Wien vor, der den Prüfzeitraum zwischen 2012 und 2017 abdeckt. Beanstandet wurden darin vor allem geringe Personalressourcen für die Aufsicht, Defizite bei Compliance-Berichten der Bauvereinigungen oder etwa uneinheitliche Vorgangsweisen beim Verkauf von Anteilen gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Stadt Wien wiederum hat, so der Rechnungshof, ihr Aufsichtsrecht nicht ausreichend ausgeübt.

Frauenanteil in den österreichischen Vertretungsbehörden

Was die Struktur österreichischer Vertretungsbehörden innerhalb der EU betrifft, stellte der Rechnungshof im Rahmen einer Follow-up-Prüfung fest, dass trotz der Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von den 33 Vertretungen in der EU nur sechs (18%) von Frauen geleitet werden. Zielvorgabe laut Frauenförderungsplan wären aber 35%. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfiehlt nun, Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils zu setzen.

Follow-up-Prüfungen zu KELAG Wärme GmbH

Laut dem Bericht des Rechnungshofs über eine Follow-up-Überprüfung der KELAG Wärme GmbH waren zwei Jahre danach seine Empfehlungen in Hinblick auf Beteiligungsmanagement, Auftragsvergaben, Compliance und Korruptionsbekämpfung weitgehend umgesetzt. Für nicht ausreichend umgesetzt hält der Rechnungshof seine Empfehlung, wonach die KELAG die Wertgrenze für die Genehmigungspflicht des Aufsichtsrats bei Erwerb bzw. Veräußerung von Beteiligungen konkretisieren solle. Gewisse Mängel sieht der Rechnungshof auch bei der Bedarfsermittlung und Schätzung von Auftragswerten, um die Richtigkeit des ausgewählten Vergabeverfahrens sicherzustellen und Nachforderungen der Auftragnehmer zu vermeiden.

Nebenbeschäftigungen von Uni-Professoren: Lücken im System

Der Umgang mit den Nebenbeschäftigungen der Professoren an den Universitäten Innsbruck und Wien wird vom Rechnungshof in einem weiteren Bericht kritisiert, da bei den Meldungen Lücken zu vermuten sind. Die Anzahl der aufrechten Meldungen steige laufend an, wobei an der größeren der beiden Universitäten weitaus weniger Meldungen festgestellt wurden. An der Uni Innsbruck wurden in Summe 376 Meldungen getätigt, an der Wiener Universität sind 200 Nebenbeschäftigungsmeldungen vermerkt, wobei es an beiden Institutionen eine hohe Konzentration gab. So wurden etwa an einzelne Personen 92 bzw. 50 Nebentätigkeiten ausbezahlt. Die Universität Innsbruck sei außerdem mit mehreren Beschwerdefällen über unregelmäßig abgehaltene Lehrveranstaltungen konfrontiert worden, was aus Sicht des Rechnungshofs für eine zu hohe Arbeitsbelastung einzelner Professoren sprechen könnte.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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