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EU soll eigene Staatsanwaltschaft gegen Steuerbetrug erhalten

Die EU-Kommission hat die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft gegen den Betrug zu Lasten des europäischen Haushalts vorgeschlagen. Angeregt wird die Schaffung einer unabhängigen Einrichtung, die einer demokratischen Kontrolle unterliegt. Sie soll dezentral strukturiert und in die nationalen Rechtssysteme eingebunden sein. Der EU gehen durch Finanzbetrug jährlich mehr als 500 Millionen Euro verloren.
Von Redaktion
18. Juli 2013

Dezentrale, kosteneffiziente Struktur

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll mithilfe von nationalem Personal und unter Anwendung des nationalen Rechts ausschließlich Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernehmen und gegebenenfalls bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Anklage erheben. Sie soll dafür sorgen, dass „jeder Fall, bei dem es um mutmaßlichen Betrug zulasten des EU-Haushalts geht, verfolgt und abgeschlossen wird, damit Kriminelle wissen, dass sie zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden. Dies wird eine stark abschreckende Wirkung haben.“ EU-weit soll ein einheitliches Vorgehen gewährleistet werden. Dies ist besonders bei grenzübergreifenden Fällen wichtig. Da sich die gesamte Struktur auf bereits vorhandene Strukturen stützen soll, werden keine „wesentlichen“ Zusatzkosten erwartet.

Für die Verbindung zwischen der nationalen und der EU-Ebene soll ein „Kollegium“ von zehn Mitgliedern sorgen. Dieses wird, so der Vorschlag, aus dem Europäischen Staatsanwalt oder der Staatsanwältin, den vier Stellvertreter/innen und fünf abgeordneten Staatsanwälten/innen bestehen und soll allgemeine Regeln für die Zuweisung der Fälle vereinbaren.

Starke Verfahrensrechte

Der Vorschlag garantiert einen wirksameren Schutz der Verfahrensrechte für Personen, die von den Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft betroffen sind, als ihn zurzeit die nationalen Systeme bieten. So wird etwa das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, das Recht auf Belehrung und auf Akteneinsicht sowie das Recht auf Rechtsbeistand im Falle einer Verhaftung garantiert. Die Verordnung wird ebenso das Recht auf Aussageverweigerung und die Unschuldsvermutung, das Recht auf Prozesskostenhilfe und das Recht, Beweismittel vorzulegen oder Zeugen zu benennen beinhalten. Klare Regeln zu investigativen Maßnahmen und Bestimmungen zur Erhebung und Verwendung von Beweisen sind ebenfalls Bestandteil des Vorschlags.

Verbesserung der OLAF-Governance

Zur Verbesserung der OLAF-Governance soll ein unabhängiger Kontrollbeauftragter für Verfahrensgarantien eingesetzt werden. Dieser soll die investigativen Maßnahmen des OLAF einer stärkeren rechtlichen Überprüfung unterziehen. Der Kontrollbeauftragte soll die Kompetenz erhalten, weitergehende investigative Maßnahmen wie Durchsuchungen von Büroräumen oder Beschlagnahmen von Akten zu genehmigen.

Das OLAF wird weiterhin für Verwaltungsuntersuchungen zuständig sein. Verwaltungsuntersuchungen zu EU-Finanzbetrug oder anderen Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU werden hingegen ausschließlich in die Zuständigkeit der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft fallen.

Annahme im Rat Voraussetzung

Die vorgeschlagene Verordnung muss nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden. Wird im Rat keine Einstimmigkeit erzielt, kann gemäß den Verträgen eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten eine verstärkte Zusammenarbeit beginnen (Artikel 86 AEUV).

(Quelle: Europäische Kommission)

(Mag. Manuela Taschlmar)

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