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EU-Kommission verbannt libysche Fluglinien aus europäischem Luftraum

Wegen der chaotischen Zustände im Land dürfen libysche Fluglinien nicht mehr in den europäischen Luftraum einfliegen. Dies geht aus der aktualisierten EU-Flugsicherheitsliste der EU-Kommission hervor.
Von Redaktion
12. Dezember 2014

Die Europäische Kommission hat die EU-Flugsicherheitsliste neu aufgelegt. Sie enthält alle Fluggesellschaften, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten.

Als wichtigste Änderung stehen nun alle Fluggesellschaften aus Libyen auf der Liste und dürfen nicht mehr in den europäischen Luftraum fliegen.

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc erklärt dazu: „Die jüngsten Ereignisse in Libyen haben zu einer Situation geführt, in der die Zivilluftfahrtbehörde des Landes nicht mehr in der Lage ist, ihren internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit im libyschen Luftfahrtsektor nachzukommen.“

Es wurden keine Länder gestrichen, deren Luftfahrtunternehmen auf der EU-Flugsicherheitsliste stehen. Allerdings betonte Bulc, dass eine Reihe von Ländern, deren Luftfahrtunternehmen auf der Liste stehen, Fortschritte machen würden, vor allem die Philippinen, Sudan, Mosambik und Sambia.

Aktuell wird 308 in 21 Staaten zugelassenen Luftfahrtunternehmen der Betrieb im Luftraum der EU vollständig untersagt. Diese Staaten sind: Afghanistan, Angola, Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen fünf Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisistan, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, Philippinen (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften), Sierra Leone, São Tomé und Príncipe, Sudan und Sambia. In der Liste sind auch zwei Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines (Suriname) und Meridian Airways (Ghana).

Außerdem enthält die Liste zehn Luftfahrtunternehmen, für die Betriebsbeschränkungen gelten und die nur mit bestimmten Flugzeugtypen in die Union fliegen dürfen: Air Astana (Kasachstan), Afrijet, Gabon Airlines und SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Airlift International (Ghana), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran), TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar (Madagaskar).

(Quelle: EU-Kommission / KP)

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