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EU-Justizbarometer 2019 publiziert

Die Europäische Kommission hat am 26. April das EU-Justizbarometer 2019 veröffentlicht, das einen vergleichenden Überblick über die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten gibt.
Von Redaktion
29. April 2019

Das Justizbarometer enthält Informationen für die Mitgliedstaaten, um ihnen bei der Verbesserung ihrer Justizsysteme behilflich zu sein. Die Ergebnisse zeigen ein gemischtes Bild mit relativen Verbesserungen in Bezug auf die Effizienz der Justizsysteme und die Qualität der Justiz. Hingegen wird die Unabhängigkeit der Justiz immer skeptischer beurteilt.

In der siebten Ausgabe des EU-Justizbarometers werden die verschiedenen Indikatoren weiterentwickelt; dabei wird die Unabhängigkeit der Justiz als Schlüsselelement zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stärker in den Mittelpunkt gerückt.

Neu in die Indikatoren des EU-Justizbarometers aufgenommen wurde 2019 ein Überblick über die Disziplinarordnungen für Richter in den nationalen Justizsystemen und die zugehörigen Schutzmechanismen, mit denen eine Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen durch die Politik verhindert werden soll. Das Justizbarometer enthält auch Angaben zur Aufteilung der Befugnisse im Hinblick auf die Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise was die Ernennung und Entlassung von Staatsanwälten anbelangt, da es sich um Schlüsselindikatoren im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden handelt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Ausgabe von 2019 im Überblick

  • Einige positive Trends bei der Effizienz der Justizsysteme: Das Justizbarometer weist über einen Zeitraum von acht Jahren (2010-2017) eine positive Entwicklung in den meisten Mitgliedstaaten aus, die im Rahmen des Europäischen Semesters als Länder mit speziellen Herausforderungen eingestuft worden waren. Seit 2010 ist die Länge der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren in fast allen diesen Mitgliedstaaten zurückgegangen oder zumindest stabil geblieben. Erstinstanzliche Verfahren in Fällen von Geldwäsche nehmen im Durchschnitt bis zu einem Jahr in Anspruch. In einigen Mitgliedstaaten, die sich in diesem Bereich mit Herausforderungen konfrontiert sehen, können Verfahren jedoch immer noch zwei oder mehr Jahre dauern.

  • Die Herausforderungen gemessen an der Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz nehmen zu: Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage hat sich in zwei Dritteln der Mitgliedstaaten die Beurteilung der Unabhängigkeit der Justiz gegenüber 2016 verbessert. In etwa drei Fünfteln der Mitgliedstaaten wird die Unabhängigkeit der Justiz jedoch skeptischer beurteilt. Die Möglichkeit politischer Einflussnahme oder Drucks sind der Hauptgrund für den wahrgenommenen Mangel in Bezug auf die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern. Für die nationalen Strafverfolgungsbehörden lässt das Justizbarometer in einigen Mitgliedstaaten eine Tendenz erkennen, die Verwaltungsbefugnisse wie Beurteilung, Beförderung oder Versetzung von Staatsanwälten, in den Händen einer einzigen Behörde zu bündeln.

  • Qualität der Justiz: Insgesamt sind die gesamtstaatlichen Ausgaben für die Gerichte im Jahr 2017 in den Mitgliedstaaten stabil geblieben. Um die Qualität der Urteile (auf der Grundlage von Daten aus den europäischen justiziellen Netzen) zu verbessern, bieten die meisten Gerichte Richtern spezifische Fortbildungen zu Struktur und Stil der Begründung und Abfassung von Urteilen an. In einigen Mitgliedstaaten können die Verfahrensbeteiligten um Klarstellungen zu Gerichtsentscheidungen ersuchen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Online-Zugang zu Gerichtsurteilen verbessert. Besonders hervorzuheben sind die Fortschritte bei der Veröffentlichung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Inzwischen veröffentlichen 19 Mitgliedstaaten sämtliche Urteile in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen.

(Quelle: EU-Kommission)

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