Navigation
Seiteninhalt

Frankreich: Hat Ryanair unerlaubte staatliche Beihilfen erhalten?

Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, das zeigen soll, ob die Marketingverträge zwischen der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung APFTE und Ryanair am französischen Flughafen Montpellier mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
Von Redaktion
05. Juli 2018

Der Flughafen Montpellier ist ein Regionalflughafen in der südfranzösischen Region Okzitanien und gehört mit 1,9 Mio. Passagieren im Jahr 2017 zu den zwanzig größten Flughäfen in Frankreich.

Bei der Kommission ist eine Beschwerde über Marketingverträge zwischen der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung („Association de Promotion des Flux Touristiques et Economiques“, kurz „APFTE“) und Ryanair bzw. dessen Tochtergesellschaft AMS eingegangen. Dem Beschwerdeführer zufolge handelt es sich bei den Verträgen um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe zugunsten von Ryanair.

Die APFTE hat seit 2010 verschiedene Verträge mit Ryanair geschlossen, in deren Rahmen Ryanair für die Förderung von Montpellier und Umgebung als touristisches Ziel auf seiner Website erhebliche Zahlungen erhalten hat. Die APFTE ist eine vom Flughafenbetreiber unabhängige Vereinigung, die fast ausschließlich von regionalen und lokalen staatlichen Stellen finanziert wird. Daher geht die Kommission vorläufig davon aus, dass die Verträge mit Ryanair aus staatlichen Mitteln finanziert werden und dem Staat zuzurechnen sind.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass die Vertragsbedingungen zu günstig sein könnten und private Wirtschaftsbeteiligte keine vergleichbaren Verträge zum Erwerb von Marketingdienstleistungen mit der Fluglinie geschlossen hätten. Ryanair würde dadurch gegenüber seinen Wettbewerbern ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteil entstehen.

Nun muss die Kommission eingehend prüfen, ob die Bedenken gerechtfertigt sind. Mit der Einleitung des Prüfverfahrens wird Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...