Dual Use-Güter: EU für schärfere Ausfuhrkontrollen
29. September 2016
Ein wichtiges Element des Vorschlags ist der neue Aspekt der „menschlichen Sicherheit“, um den die Ausfuhrkontrollen bereichert werden. Dadurch sollen Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit bestimmten Technologien für digitale Überwachung verhindert werden. Neue Überwachungstechnologie und Systeme für Vorratsdatenspeicherung machen laut EU-Kommission Regelungen unerlässlich, die den EU-Behörden das Unterbinden von Ausfuhren ermöglichen, wenn Hinweise auf einen Missbrauch dieser Ausfuhren für Menschenrechtsverletzungen, zur Repression oder für einen bewaffneten Konflikt bestehen.
Außerdem werden durch den Vorschlag die bestehenden Regelungen zu Ausfuhrkontrollen vereinfacht und harmonisiert, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand für Ausführer aus der EU und die nationalen Behörden zu verringern.
Der Vorschlag zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Maß an Sicherheit und angemessener Transparenz einerseits und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie dem legalen Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck andererseits herzustellen.
Die Kommission schlägt bei den Ausfuhrkontrollen insbesondere folgende Verbesserungen vor:
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mehr Effizienz: Vereinfachung der Verwaltung der Kontrollen durch Optimierung der Genehmigungsverfahren, durch Einführung allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Union und durch vereinfachte Kontrollen der Weitergabe von Technologie unter Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit und einer angemessenen Transparenz, um einen Missbrauch der ausgeführten Güter zu verhindern,
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mehr Kohärenz: Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Maßes an Kontrollen beispielsweise durch Harmonisierung der Kontrollen der Durchfuhr und Vermittlung von Dual Use-Gütern sowie der technischen Unterstützung im Zusammenhang mit solchen Gütern,
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mehr Wirksamkeit: z. B. durch die Einführung spezifischer Bestimmungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Dual Use-Gütern für terroristische Handlungen.
Hintergrund
Die EU ist einer der größten Hersteller und Ausführer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use-Güter). Das Ausfuhrkontrollregime der EU entstand Ende der Neunzigerjahre und wurde im letzten Jahrzehnt nach und nach verschärft.
Die geltende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ermöglicht den weitgehend freien Verkehr von Dual Use-Gütern innerhalb der EU. Der Anhang der Verordnung enthält eine gemeinsame Liste aller Güter, die der Kontrolle unterliegen. Hierzu zählen Technologien wie Kernreaktoren, kryogenische Kühler, Sprengstoffe, Überwachungssysteme und -ausrüstung sowie Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien dienen können.
In der Verordnung sind Grundprinzipien und einheitliche Vorschriften für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Diese Vorschriften bedürfen einer Aktualisierung.
Über den Vorschlag der Kommission wird nun vom Rat und vom Europäischen Parlament im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens entschieden.
(Quelle: EU-Kommission)
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