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OLAF deckt Zollbetrug auf: Haftstrafen

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF, hat ein Netz von Unternehmen aufgedeckt, das sich gebildet hatte, um die hohe EU-Antidumpingzölle zu umgehen. Dafür wurden über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt. Zölle in Höhe von neun Millionen Euro müssen nachgezahlt werden.
Von Redaktion
20. April 2012

Anlass für die OLAF-Untersuchung waren Informationen von Kommissionsdienststellen, einschlägigen Wirtschaftsteilnehmern in der EU und Zollbehörden mehrerer Mitgliedstaaten. Diese hatten Veränderungen in den traditionellen Handelsströmen festgestellt. Die Rohrformstücke wurden anstatt von den üblichen Quellen in der Volksrepublik China vermehrt von unbekannten Lieferanten in Ländern, die bis dahin nicht als Hersteller dieser Güter bekannt waren, geliefert. Rohrformstücke, die ein deutscher Einführer als japanische Ware eingeführt hatte, erregten die Aufmerksamkeit der belgischen Zollfahndung, weil die Fracht tatsächlich im Hafen der chinesischen Stadt Dalian verladen und anschließend nur über Japan in die EU befördert worden war. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den deutschen, belgischen und niederländischen Zollbehörden wurden rasch weitere betrügerische Einfuhren in die EU festgestellt. Diese Sendungen kamen aus Indien und Taiwan und wurden von unrichtigen Ursprungsbescheinigungen begleitet. Tatsächlich stammten die angeblich aus diesen Ländern stammenden Rohrformstücke aus China.

Millionen-Nachzahlungen und Haftstrafen für Manager

Aufgrund dieser Beweise konnten Zölle in Höhe von rund neun Mio. Euro in mehreren Mitgliedstaaten nacherhoben werden, wovon 6,5 Mio. Euro in Zusammenhang mit Einfuhren aus Taiwan und Indien standen.

Darüber hinaus wurden aufgrund der mit der Direktion für Steuerfahndung in Indien durchgeführten Untersuchung ein deutscher Unternehmer und zwei Direktoren von zwei Unternehmen im Vereinigten Königreich im Rahmen von nationalen Strafverfahren verurteilt. Einer wurde zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe, ein Zweiter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gegen einen Dritten wurde eine Geldbuße verhängt. In Deutschland wurde der Gründer und Eigentümer des deutschen Unternehmens zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro verurteilt.

Die OLAF-Untersuchung hatte auch Folgen für einen taiwanesischen Hersteller von Rohrformstücken, der auch als Exporteur derartiger Waren in Erscheinung getreten war. Dieser hatte die chinesischen Rohrformstücke auf den EU-Markt geschleust. Bei dem angeblich halbfertigen Produkt, das zur Weiterbearbeitung von China nach Taiwan eingeführt wurde, handelte es sich tatsächlich um fertige Rohrformstücke, die anschließend unverändert in die EU ausgeführt wurden. Die taiwanesischen Behörden forderten von dem betreffenden Unternehmen die Zahlung von rund 1,8 Mio. Euro zur Deckung der Einfuhrzölle sowie ein Bußgeld für damit zusammenhängende Verstöße gegen die Zollbestimmungen.

Hintergrund

Seit 1996 unterliegen bestimmte chinesische Eisen- oder Stahlrohrformstücke einem Antidumpingzoll von 58,6 Prozent. Dieser Zoll wurde später, als Umgehungspraktiken entdeckt wurden, auf Einfuhren aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und die Philippinen ausgedehnt.

Weblink: OLAF

(PM, kp)

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Redaktion

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