Deutschland will Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren
19. August 2014
Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (s. Kasten) vorgelegt, der die Voraussetzungen für die Ratifikation schaffen soll. Die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland sind laut Berlin inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist.
Zuletzt hatte der Bundestag im April 2014 den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitert, um den Anforderungen des Übereinkommens nachzukommen.
Die Vereinten Nationen hatten die Konvention bereits am 31. Oktober 2003 beschlossen, die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete sie am 9. Dezember 2003, knapp zwei Jahre später trat das Übereinkommen in Kraft.
Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen, zum Beispiel Verhaltenskodizes, fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen.
Zudem soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit verstärkt werden. Die Bundesrepublik ist einer der letzten verbliebenen Vertragsparteien, die das Übereinkommen noch ratifizieren müssen. Andere Staaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, sind unter anderem Japan, Neuseeland und Syrien.
Weblinks
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2138)
United Nations Convention against Corruption (UNCAC) im Lexikon der Korruption
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