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Brüssel will intensiver gegen Terrorismusfinanzierung vorgehen

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan zur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung vorgestellt.
Von Redaktion
03. Februar 2016

Vor dem Hintergrund der jüngsten Terroranschläge in Europa will die EU ihren Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung verbessern. Der am Dienstag vorgestellte Aktionsplan sieht vor, dass das EU-Recht angepasst oder durch neue Vorschriften ergänzt wird, um den neuen Bedrohungen gerecht zu werden.

Der Aktionsplan hat zwei Handlungsschwerpunkte:

A. Verhinderung von Geldbewegungen und Aufdeckung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten

Terroristische Netzwerke können durch die Zurückverfolgung von Finanzströmen aufgespürt und ausgehoben werden. Neue Zahlungsverfahren schaffen allerdings neue Schlupflöcher, die mit den neuen Maßnahmen geschlossen werden sollen.

Im Mai 2015 wurde die vierte Richtlinie gegen Geldwäsche angenommen. Im Dezember 2015 schlug die Kommission eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung vor.

In diesen beiden Richtlinien und ergänzend dazu schlägt die Kommission die folgenden Vorgehensweisen vor, um den Missbrauch des Finanzsystems zur Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen:

  • Strenge Sicherheitsvorkehrungen für Finanztransaktionen aus Hochrisikoländern

  • Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) und Förderung der Zusammenarbeit

  • Zentrale Register für Bank- und Zahlungskonten oder zentrale Datenauffindungssysteme in allen Mitgliedstaaten

  • Bekämpfung der Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen

  • Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit Zahlungsinstrumenten auf Guthabenbasis (z.B. Guthabenkarten)

  • Effizientere Umsetzung der Maßnahmen der Vereinten Nationen zur Sicherstellung von Vermögenswerten auf EU-Ebene

  • Einführung des Straftatbestands der Geldwäsche

  • Eingrenzung der Risiken im Zusammenhang mit Barzahlungen

  • Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zum Aufspüren der Finanzierung von Terrorismus

B. Austrocknen der Einnahmequellen terroristischer Organisationen

Eine der Haupteinnahmequellen terroristischer Organisationen ist derzeit der illegale Handel aus besetzten Gebieten, unter anderem der Handel mit Kulturgütern und der illegale Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen.

Terroristische Organisationen nutzen aber auch den Handel mit legalen Waren. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas technische Unterstützung für die Bekämpfung des Handels mit Kulturgütern bieten und Drittländern bei der Umsetzung von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates helfen. Außerdem werden sie die Länder im Nahen Osten, in Nordafrika und in Südostasien bei der Verbesserung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung unterstützen.

2017 wird die Kommission einen Legislativvorschlag unterbreiten, der die Befugnisse der Zollbehörden zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch Warenhandel stärken soll, indem er sich beispielsweise mit der Erzielung illegaler Gewinne durch die Verschleierung von Handelsgeschäften, die unrichtige Angabe des Warenwertes und fiktive Rechnungen befasst.

Mit einem weiteren Vorschlag zum illegalen Handel mit Kulturgütern soll der Anwendungsbereich der derzeit geltenden Vorschriften auf eine größere Zahl von Ländern ausgeweitet werden.

Nächste Schritte

Der Aktionsplan enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen, die die Kommission unverzüglich umsetzen wird. Weitere Aktionen folgen in den nächsten Monaten. Alle diese Maßnahmen sollen bis Ende 2017 umgesetzt werden (für einen ausführlichen Zeitplan siehe Factsheet).

(Quelle: EU-Kommission)

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