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Erhöhtes Geldwäscherisiko: Staatenliste aktualisiert

Nigeria ist aus der Liste jener Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, gestrichen worden.
Von Redaktion
12. September 2013

Durch eine Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV, BGBl II 2013/267) ist die Liste jener Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, ab 11. 9. 2013 um Nigeria reduziert worden.

Mit der GTV werden Fälle eines erhöhten Risikos der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung (iSv § 40b Abs1 BWG und § 98d Abs 1 VAG) festgelegt, in denen verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden sind. Während die Liste zunächst immer erweitert wurde, wurden zuletzt Ghana, Bolivien, Kuba, Sri Lanka und Thailand gestrichen. Insgesamt umfasst die Liste nun folgende Staaten:

  • Iran

  • Korea

  • Ecuador

  • Äthiopien

  • Indonesien

  • Kenia

  • Myanmar

  • Pakistan

  • Sao Tome und Principe

  • Syrien

  • Tansania

  • Türkei

  • Vietnam

  • Jemen

  • Somalia

(LexisNexis Rechtsredaktion/ KP)

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