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Brüssel will „schmutziges Geld“ effektiver abschöpfen

Die EU-Kommission hat heute eine neue Regelung für eine wirksamere Einziehung von Profiten aus Straftaten vorgelegt. Danach sollen auch Vermögensgegenstände eingezogen werden können, wenn der Tatverdächtige geflohen ist, wenn die Gegenstände Dritten übertragen wurden oder wenn ihr Verlust zu befürchten ist.
Von Redaktion
13. März 2012

Jedes Jahr wandern in Europa Milliarden Euro geradewegs in die Taschen der Mafia oder krimineller Banden. Einen Großteil dieser illegalen Profite können die Täter staatlichem Zugriff entziehen (s. Kasten). Organisierte kriminelle Gruppen investieren ihr Vermögen zunehmend im Ausland oder übertragen es Dritten (häufig Verwandten oder Strohmännern), um der Einziehung zu entgehen. Häuser, Autos, Restaurants, kleine Unternehmen oder Unternehmensanteile sind nur kleine Beispiele dafür, wie illegales Vermögen in legale Vermögenswerte oder Unternehmungen investiert werden kann.

Der Gesellschaft gehen dadurch Steuergelder verloren, die etwa in Bildung und Gesundheit investiert werden könnten, gleichzeitig wird die organisierte Kriminalität dadurch gestärkt.
Der am 12. März präsentierte Vorschlag der Kommission soll bestehende Regelungen vereinfachen und wichtige Schlupflöcher für die organisierte Kriminalität schließen. Vorgesehen ist u.a. Folgendes:

  • Die Einziehung von Vermögensgegenständen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Straftat stehen, aber eindeutig aus ähnlichen kriminellen Aktivitäten der verurteilten Person stammen (erweiterte Einziehung), wird klarer und effizienter geregelt.

  • Die Einziehung von Vermögensgegenständen, die der Tatverdächtige einem Dritten übertragen hat, der hätte erkennen müssen, dass diese Gegenstände aus einer Straftat stammen (Dritteinziehung), wird verschärft.

  • Vermögensgegenstände können auch dann eingezogen werden, wenn eine strafrechtliche Verurteilung wegen Tod, dauernder Erkrankung oder Flucht der beschuldigten Person nicht möglich ist (Einziehung ohne vorherige Verurteilung in begrenzten Fällen).

  • Die Staatsanwaltschaft kann Vermögensgegenstände sicherstellen, wenn die Gefahr besteht, dass die Gegenstände andernfalls verschwinden (diese einstweilige Sicherstellung muss von einem Gericht bestätigt werden).

  • Die Mitgliedstaaten sollen sichergestellte Vermögensgegenstände in einer Weise verwalten, dass sie nicht an Wert verlieren, bevor sie endgültig eingezogen werden (Vermögensverwaltung).

  • Die Sicherstellung und Einziehung von Vermögensgegenständen muss mit einem starken Grundrechtsschutz einhergehen. Insbesondere muss dafür gesorgt werden, dass das Recht auf Eigentum und die Unschuldsvermutung gewahrt werden.

Schmutziges Geld im Ländervergleich

Der Betrag, der aus Profiten der organisierten Kriminalität abgeschöpft wird, fällt im Vergleich zu den geschätzten Einnahmen beispielsweise aus dem Drogen-, Menschen- oder Waffenhandel oder dem Handel mit nachgeahmten Waren bescheiden aus. Das zeigt ein Ländervergleich.

Weltweit: Schätzungen der UN zufolge beliefen sich die aus Straftaten erlangten Profite 2009 weltweit auf insgesamt etwa 2,1 Billionen US-Dollar bzw. 3,6 Prozent des weltweiten BIP. Ein Großteil dieses „schmutzigen“ Gelds wird gewaschen und in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Nicht einmal ein Prozent davon wird derzeit vom Staat aus dem Verkehr gezogen.

Europäische Union: Die organisierte Kriminalität macht in der EU erheblichen Profit. Der Drogenhandel wirft beispielsweise in der EU jährlich schätzungsweise 100 Mrd. Euro ab.

Italien: In Italien werden die aus organisierter Kriminalität erlangten Erträge mit etwa 150 Mrd. Euro jährlich veranschlagt. 2009 stellten die italienischen Behörden kriminelles Vermögen im Wert von rund 800 Mio. Euro sicher.

UK: Im Vereinigten Königreich beliefen sich die Einnahmen aus der organisierten Kriminalität 2006 auf schätzungsweise 17,75 Mrd. Euro. Davon zog der Staat im gleichen Jahr 148 Mio. Euro ein.

Deutschland: In Deutschland wurden 2009 113 Mio. Euro aus Straftaten der organisierten Kriminalität sichergestellt. Das klingt beeindruckend, doch der erste Eindruck täuscht, wenn man bedenkt, dass es den Tätern gelungen ist, 903 Mio. Euro beiseite zu schaffen.

(PM, kp)

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