Erhöhtes Geldwäscherisiko: FMA ändert Staatenliste
08. September 2014
Mit einer Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung GTV (BGBl II 2014/223 vom 5.9.2014) hat die FMA die Liste jener Staaten aktualisiert, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht.
In der GTV für den Bereich von Bankwesengesetz (BWG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird mit der vorliegenden Novelle die aktuelle Stellungnahme der Financial Action Task-Force (FATF) zu Staaten berücksichtigt, die ihre Empfehlungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nur unzureichend umgesetzt haben.
Aus der Liste gestrichen werden daher nun Äthiopien, Pakistan, Türkei und Jemen, während infolge der Stellungnahme des BMI Somalia und Syrien weiterhin als Staaten mit einem erhöhten Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anzusehen sind.
Staaten, in denen somit jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, sind nunmehr nur mehr:
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Iran,
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Korea,
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Algerien,
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Ecuador,
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Indonesien,
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Myanmar,
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Somalia,
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Syrien.
Hinweis: Die Änderung der damit korrespondierenden Verordnungen für die Bereiche von Gewerbeordnung (GewO), Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) und Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) bleibt abzuwarten.
(Quelle: LexisNexis Rechsredaktion)
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