Navigation
Seiteninhalt

Geldwäschebekämpfung: EU plant strengere Regeln

EU-Parlament und Rat haben sich auf neue Maßnahmen gegen Geldwäsche geeinigt. So soll Geldwäsche EU-weit einheitlich definiert werden. Zudem sollen gemeinsame Mindeststrafen sowie zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten, wie der Ausschluss von öffentlichen Ämtern, eingeführt werden.
Von Redaktion
12. Juni 2018

Zwischen Verhandlern des EU-Parlaments und des Rats wurden letzte Woche informell neue Schritte zur Bekämpfung von Geldwäsche beschlossen.

Gegenwärtig behindern die unterschiedliche Definition und Bestrafung von Geldwäsche in den verschiedenen Mitgliedstaaten die länderübergreifende polizeiliche und juristische Kooperation, was von Kriminellen und Terroristen ausgenutzt werden kann. Die neuen, strengeren, EU-weit geltenden Regeln würden die Strafverfolgung auf diesem Gebiet verbessern und abschreckend wirken.
Die Verhandler von Parlament und Rat haben sich auf die folgenden Punkte geeinigt:

  • EU-weite Definition von mit Geldwäsche in Beziehung stehenden Delikten, inklusive Praktiken, die derzeit noch nicht in allen EU-Ländern als Straftat erachtet werden, wie etwa Eigengeldwäsche (also wenn eine Person, die ein Verbrechen begangen hat, versucht, die illegale Herkunft der Erlöse aus dem Delikt zu verbergen).

  • EU-weite Mindeststrafen, wie etwa ein Minimum von vier Jahren Gefängnis als maximaler Strafrahmen für Geldwäsche.

  • Eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, wo nötig neue Sanktionen einzuführen. So z.B., dass verurteilte Geldwäscher sich nicht mehr für öffentliche Ämter bzw. den öffentlichen Dienst bewerben dürfen oder dass solche Personen von Förderungen mit öffentlichen Geldern ausgeschlossen werden.

Nächste Schritte

Die Verhandler von Parlament und Rat haben am 30. Mai 2018 eine Vorvereinbarung über die neuen Regeln erreicht, die am 7. Juni 2018 durch den Rat auf Berichterstatter-Ebene (Coreper) bestätigt wurden. Vor Inkrafttreten muss der vereinbarte Text nun noch formal vom Bürgerrechtsausschuss, vom EU-Parlament als Ganzem und vom Rat beschlossen werden.

Hintergrund

Kriminelle verwenden Geldwäsche, um die Erlöse aus illegalen Aktivitäten umzuwandeln, zu verschleiern oder ihrer habhaft zu werden. Laut EU-Kommission werden die Einkünfte aus kriminellen Aktivitäten in der EU auf 110 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt, was einem Prozent des gesamten BIP der EU entspricht. Die Zahl von aufgedeckten Geldwäsche-Fällen in der EU steigt an: nach Angaben von Europol gab es 2012 148 Fälle von Geldwäscherei, 2013 waren es 202, 2014 221 und 2015 285 Fälle.

(Quelle: EU-Parlament)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...