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Brüssel legt Strategie für besseren Arbeitsschutz vor

Um die mehr als 217 Millionen Arbeitnehmer in der EU besser vor arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen zu schützen, hat die Europäische Kommission einen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014 bis 2020 vorgestellt.
Von Redaktion
10. Juni 2014

Darin sind wesentliche Herausforderungen und strategische Ziele für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgelegt und Instrumente zu deren Bewältigung aufgeführt.

Die 3 wichtigsten Herausforderungen

Als die drei wichtigsten Ziele für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz werden in dem Papier genannt:

  • Bessere Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften, insbesondere durch die Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Einführung wirksamer Risikopräventionsstrategien.

  • Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen durch die Bekämpfung aufkommender Risiken.

  • Berücksichtigung des Alterns der Erwerbsbevölkerung in der EU.

In 7 Schritten zu besserem Arbeitsschutz

In dem Rahmenpapier wird vorgeschlagen, diesen Herausforderungen mit einer Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung sieben strategischer Ziele zu begegnen:

  1. Weitere Konsolidierung der nationalen Strategien für Sicherheit und Gesundheitsschutz, beispielsweise durch Politikkoordinierung und wechselseitiges Lernen.

  2. Praktische Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmen, um ihnen die Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erleichtern. Die Unternehmen würden technische Unterstützung und praktische Hilfsmittel erhalten, wie beispielsweise das Online-Instrument für die interaktive Gefährdungsbeurteilung (OiRA), eine Web-Plattform, die branchenbezogene Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung anbietet.

  3. Bessere Durchsetzung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten, beispielsweise indem die Leistung nationaler Arbeitsaufsichtsbehörden bewertet wird.

  4. Wo nötig Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu beseitigen.

  5. Berücksichtigung der Alterung der Erwerbsbevölkerung und Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen zur Bewältigung bestehender und neuer Risiken, die z.B. von Nanomaterialien, grüner Technologie und Biotechnologie ausgehen.

  6. Verbesserung der Erhebung statistischer Daten im Interesse einer besseren Informationsgrundlage und Weiterentwicklung von Monitoringinstrumenten.

  7. Bessere Koordinierung mit internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und internationalen Partnern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu reduzieren und weltweit bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Im strategischen Rahmen sind Instrumente zur Umsetzung dieser Maßnahmen aufgeführt, wie etwa sozialer Dialog, Sensibilisierung, Durchsetzung von EU-Recht und Synergien mit anderen Politikbereichen. Auch die Zusammenarbeit mit EU-Fonds wie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) könne die Durchsetzung von Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterstützen.

2016 soll eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen gezogen werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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