Registrierkassenpflicht: BMF-Erlass veröffentlicht
16. November 2015
Der 67-seitige Erlass berücksichtigt insbesondere die Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 und regelt die Kriterien und Details
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bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO),
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bei der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO) und
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bei der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO)
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sowie die Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen.
Der Erlass ist grundsätzlich ab 1. 1. 2016 anzuwenden, soweit es in den einzelnen Abschnitten nicht anderes bestimmt ist.
Sollten Regelungen in anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
Weblink
Volltext des Erlasses (PDF)
(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)
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