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Umfassende Amtshilfe: BMF veröffentlicht aktualisierte Staatenliste

In einer Übersicht listet das Finanzministerium alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe bestehen. Die akutalisierte Liste gilt ab 1. 1. 2015.
Von Redaktion
29. September 2014

Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe, etwa bei der Verlustnachversteuerung, der Spendenbegünstigung oder den ausländischen Gruppenmitgliedern. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine „umfassende“ Amtshilfe besteht, hat das österreichische Finanzministerium (BMF) eine entsprechende Staatenliste veröffentlicht (s. unten).

Der Begriff „umfassende“ Amtshilfe wird seitens des BMF im Sinne des „großen“ Informationsaustausches verstanden, der über den Umfang der für die reine Abkommensanwendung erforderlichen Informationen hinausgeht. Maßgebliche Rechtsgrundlagen dafür sind die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (RL 2011/16/EU), das multilaterale Amtshilfeabkommen (Wirkunsgbeginn: 1. 1. 2015), Auskunftsklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie Abkommen über den Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreements – TIEA).

Mit die folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. 1. 2015 eine „umfassende“ Amtshilfe (neu hinzugekommene Staaten sind in fetter Schrift hervorgehoben):

Ägypten, Albanien, Anguilla, Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Costa Rica, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Grönland, Guernsey, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey, Kaimaninseln, Kanada, Katar, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Monserrat, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, St. Vincent und die Grenadinen, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Sint Maarten, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Ungarn, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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