Neue MwSt-Vorschriften: Brüssel veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen
04. November 2013
Mit dem Leitfaden will Brüssel den Unternehmen die Umstellung erleichtern, denn in Zukunft wird die Mehrwertsteuer dort erhoben, wo sich der Kunde befindet, und nicht an dem Ort, an dem der Verkäufer ansässig ist.
Durch eine einzige Anlaufstelle werden Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten, den mehrwertsteuerlichen Pflichten, die sie in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, in dem Land nachkommen können, in dem sie für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind.
Das entspricht dem Ziel der Kommission, steuerliche Hindernisse und Verwaltungslasten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt abzubauen.
Im Mittelpunkt des Leitfadens stehen:
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die Informationen, die erforderlich sind, um sich für mehrwertsteuerliche Zwecke zu registrieren und Mehrwertsteuer auszuweisen,
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die Form, in der diese Informationen einzureichen sind,
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die Fristen dafür, sowie
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alle praktischen Einzelheiten für die Entrichtung der Steuer.
Anhand dieser Informationen sollen Unternehmen ihre internen Abläufe anpassen und ihre IT-Tools so konfigurieren können, dass sie die ab Februar 2015 erforderlichen Informationen vorlegen können.
Im nächsten Jahr wird ein weiterer Leitfaden zu den neuen Bestimmungen über den Ort, an dem Dienstleistungen als erbracht gelten, veröffentlicht.
Weblinks
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Leitfaden (englisch): Guide to the VAT mini One Stop Shop
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Weitere Einzelheiten zu den 2015 in Kraft tretenden Änderungen
(Quelle: EU-Kommission)
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