Neue Mehrwertsteuer-Vorschriften bringen Erleichterungen für Unternehmen
18. Dezember 2012
Die zweite Richtlinie über die Rechnungsstellung für MwSt-Zwecke wurde im Juli 2010 angenommen. Sie gilt ab dem 1. Januar 2013 in allen Mitgliedstaaten. Ziel der EU-Richtlinie ist es, die MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung zu vereinfachen und damit Lasten und Hindernisse für Unternehmen zu verringern.
Durch die Richtlinie werden zum einen elektronische und Papierrechnungen gleichgestellt und einheitlichen Vorschriften unterworfen. Künftig sind also elektronische Rechnungen genauso zu behandeln wie Rechnungen auf Papier, sodass die Unternehmen wählen können, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist.
Damit soll die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung, etwa elektronische Signaturen, mehr vorschreiben, und Rechnungen können fortan elektronisch aufbewahrt werden.
Zweitens können die Mitgliedstaaten kleinen Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro erlauben, die Mehrwertsteuer nicht bei der Rechnungsstellung, sondern beim Zahlungseingang oder -ausgang anzumelden und zu entrichten.
Dies soll ihren Cash-Flow entlasten, da insbesondere bei kleinen Unternehmen der Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang lang sein kann. Liquiditätsprobleme sollen so vermieden werden.
Weblink
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Umfassende Darstellung der wichtigsten Änderungen der MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung, die ab dem 1. Januar 2013 wirksam werden. (PDF)
(Quelle: EU-Kommission/ KP)
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