BMJ bringt Handbuch zur Kronzeugenregelung heraus
30. Januar 2017
Mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 wurde die Kronzeugenregelung mit Wirkung vom 1.1.2017 grundlegend überarbeitet und um weitere fünf Jahre bis 31.12.2021 verlängert.
Aus diesem Anlass hat nun das Justizministerium in einem „Handbuch“ die Kriterien für die Auslegung der Voraussetzungen näher definiert, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Anwendung der Kronzeugenregelung zu erreichen. Gerichtet ist das Handbuch an Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte, aber auch an potenzielle Kronzeugen und ihre Verteidigung. Es stellt jedoch kein abgeschlossenes Dokument dar, sondern soll anhand von praktischen Erfahrungen laufend ergänzt werden.
Wenngleich die Beurteilung der Voraussetzungen der Kronzeugenregelung immer eine Einzelfallentscheidung bleiben muss, soll durch dieses Handbuch die Vorhersehbarkeit für alle Verfahrensbeteiligten erhöht, die Anwendung der Bestimmungen in geeigneten Fällen sichergestellt und das Verfahren beschleunigt werden.
Das Handbuch basiert auf der (neuen) Rechtslage mit Wirksamkeit vom 1.1.2017. Sämtliche Ausführungen geben die Rechtsansicht des BMJ wieder und greifen der unabhängigen Rechtsprechung nicht vor.
Weblink
Handbuch zur Kronzeugenregelung (§§ 209a, 209b in der Fassung des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes II 2016)
(Quelle: LexisNexis Rechtsnews)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...