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EU bringt besseren Schutz von Hinweisgebern auf den Weg

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben gestern eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften erzielt, die Hinweisgebern (sogenannten „Whistleblowern“) ein hohes Maß an Schutz garantieren, wenn sie Verstöße gegen das EU-Recht melden.
Von Redaktion
12. März 2019

Diese neuen Vorschriften, mit denen EU-weite Standards für den Schutz von Hinweisgebern festgelegt werden, hatte die Europäische Kommission erstmals im April 2018 vorgeschlagen.

Die neuen Vorschriften decken ein breites Spektrum an EU-Rechtsbereichen ab, unter anderem die Geldwäschebekämpfung, die Unternehmensbesteuerung, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie den Umweltschutz und die nukleare Sicherheit. Überdies steht es den Mitgliedstaaten frei, diese Vorschriften auf andere Bereiche auszuweiten. Die Kommission empfiehlt ihnen, ausgehend von diesen Prinzipien umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.

  • Klare Meldeverfahren und Pflichten für Arbeitgeber: Mit den neuen Vorschriften wird ein System von sicheren Kanälen für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation als auch an Behörden geschaffen.

  • Sichere Meldekanäle: Hinweisgeber werden ermutigt, Missstände zunächst intern zu melden, wenn der Verstoß, den sie aufdecken möchten, innerhalb ihrer Organisation wirksam angegangen werden kann und sie keine Vergeltungsmaßnahmen riskieren. Je nach den Umständen im jeweiligen Fall können sie sich auch direkt an die zuständigen Behörden wenden. Wenn nach der Meldung an die Behörden keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, eine drohende oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse zu erkennen ist oder eine Meldung an die Behörden keine Option wäre, beispielsweise weil die betreffenden Behörden und der Straftäter Absprachen getroffen haben, können Hinweisgeber mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit gehen und hierfür auch die Medien nutzen. Dies bietet Hinweisgebern Schutz, wenn sie als Quellen für investigativen Journalismus dienen.

  • Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz: Die Vorschriften schützen Hinweisgeber vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien. Ferner werden die nationalen Behörden verpflichtet, die Bürger über die Verfahren zur Meldung von Missständen und über den bestehenden Schutz zu informieren. Darüber hinaus werden Hinweisgeber in Gerichtsverfahren geschützt.

Nächster Schritt

Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich gebilligt werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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