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EU-Parlament drängt Kommission zu Whitsleblower-Gesetz

Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zum Schutz anonymer Hinweisgeber vorzulegen, die Informationen über den Missbrauch europäischer Fördergelder besitzen. Bislang existieren keine europaweit einheitlichen Schutzmechanismen. Whistleblower gehen erhebliche persönliche Risiken ein, wenn sie ihr Wissen über veruntreute Mittel publik machen.
Von Mag. Klaus Putzer
13. April 2017

Bereits mit einer Entschließung vom 23. Oktober 2013 hatte das EU-Parlament die EU-Kommission aufgefordert, noch im selben Jahre einen Legislativvorschlag vorzulegen, der für den privaten und den öffentlichen Sektor ein europäisches Schutzprogramm für Personen vorsieht, die Hinweise zu Korruption im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der EU geben.

Bereits zweiter Vorstoß für mehr Whistleblower-Schutz

Nachdem nichts dergleichen geschehen ist, hat das Parlament nun seine Forderung am 17. Februar 2017 mit einer neuerlichen Entschließung (vgl. Kasten unten) wiederholt.

Die Parlamentarier weisen in dem Papier darauf hin, dass die EU-Mittel vor allem an die Mitgliedstaaten fließen und diese daher verpflichtet sind, die Rechtmäßigkeit der Ausgaben zu kontrollieren.

Es wird darauf verwiesen, dass das EU-Parlament regelmäßig von Privatpersonen und nichtstaatlichen Organisationen auf Missstände bei einzelnen Projekten, die ganz oder teilweise mit EU-Mitteln finanziert werden, hingewiesen wird.

Wichtige Aufdeckerrolle von Informanten

Informanten hätten aus diesem Grund eine zentrale Bedeutung für die Verhinderung, Aufdeckung und Meldung von Unregelmäßigkeiten und für die Ermittlung und Veröffentlichung von Korruptionsfällen. Zu den Delikten, die Whistleblower aufdecken helfen, gehören neben Bestechung auch Betrug, Interessenkonflikte, Steuervermeidung und -hinterziehung, Geldwäsche sowie Unterwanderung durch das organisierte Verbrechen.

Trotz der wichtigen Rolle anonymer Hinweisgeber bei der Bekämpfung derartiger Delikte ist ihr Schutz noch bei weitem nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Dies, obwohl die meisten Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert haben, dem zufolge Hinweisgebern geeigneter und wirksamer Schutz geboten werden muss.

Da es auch europaweit keine harmonisierten Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern gibt, sei es für die Hinweisgeber möglicherweise in persönlicher wie auch in beruflicher Hinsicht riskant, dem Parlament Missstände zu melden. Hinweisgeber haben oft besseren Zugang zu sensiblen Informationen als Außenstehende. Auch aus diesem Grund seien sie negativen Konsequenzen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Laufbahn ausgesetzt oder in ihrer durch Artikel 6 der Charta der Grundrechte der EU geschützten persönlichen Sicherheit gefährdet.

Vor diesem Hintergrund erheben die Abgeordneten eine Reihe von Forderungen, unter anderem die folgenden:

  1. Die Kommission soll unverzüglich einen Legislativvorschlag vorlegen, der ein wirksames und umfassendes europäisches Schutzprogramm für Hinweisgeber vorsieht, das auch Mechanismen für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen umfasst.

  2. Die Kommission soll mit ihrem Vorschlag dafür sorgen, dass Investigativ-Journalisten aufgrund ihrer wichtigen Rolle ebenfalls in den Genuss desselben Schutzniveaus wie Hinweisgeber kommen.

  3. Auf EU-Ebene soll eine unabhängige Stelle für Informationsbeschaffung, Beratung und Befassung geschaffen werden, die in den Mitgliedstaaten mit Büros vertreten ist, wo Meldungen über Missstände entgegengenommen werden.

  4. Die Kommission soll einen klaren Rechtsrahmen vorlegen, durch den gewährleistet wird, dass Personen, die illegale oder ethisch fragwürdige Tätigkeiten aufdecken, vor Verfolgung geschützt sind.

  5. Die Kommission soll bewährte Verfahren aus bestehenden Whistleblowing-Programmen untersuchen, die bereits in anderen Ländern der Welt umgesetzt wurden. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass auch eine finanzielle Belohnung der Informanten, wie in einigen Whistleblowing-Programmen (etwa dem der US-Börsenausicht SEC) vorgesehen, zu überlegen ist. Mit solchen Anreizen sei zwar sorgfältig umzugehen, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern; allerdings könnten sie den Personen, die ihre Beschäftigung aufgrund der Meldung von Unregelmäßigkeiten verloren haben, ein Einkommen verschaffen.

  6. Mitgliedstaaten sollen das Verhalten von Informanten nicht unter Strafe stellen, wenn sie illegale Tätigkeiten oder Unregelmäßigkeiten melden, die den finanziellen Interessen der Union zuwiderlaufen.

Autoren

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Mag. Klaus Putzer

Mag. Klaus Putzer war von 2010 bis 2023 Redakteur bzw. Chefredakteur der Compliance Praxis. Zuvor war er in mehreren Verlagen als leitender Redakteur im Magazinbereich tätig bzw. arbeitete als frei...