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Auslandsbestechung durch Unternehmen: Deutschland tut zu wenig

Deutschland sollte bei der Strafverfolgung von Auslandskorruption durch Unternehmen aktiver werden. Dies ist ein Fazit, das die OECD in einem Bericht zieht. Transparency Deutschland fordert daher Anpassungen beim Unternehmenstrafrecht.
Von Redaktion
26. Juni 2018

Letzte Woche veröffentlichte die OECD-Arbeitsgruppe gegen Bestechung einen Bericht, der die nationale Umsetzung des OECD-Übereinkommens gegen Auslandsbestechung von 1997 in Deutschland untersuchte.

Generell erhält die Bundesrepublik gute Noten. Deutsche Behörden gehen Fällen von Auslandsbestechung nach und sind bei der Strafverfolgung von Einzelpersonen aktiv. Deutlich schlechter schneidet die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen ab.

In einer Presseaussendung begrüßt die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. das hohe Niveau von Ermittlungen bei Einzelpersonen, die sich im Auslandsgeschäft der Bestechung verdächtig gemacht haben. Notwendig sei jedoch in Deutschland auch eine effektivere Strafverfolgung der Auslandsbestechung durch die Unternehmen.

Das schlechtere Abschneiden bei diesem Punkt liegt nach Ansicht der NGO vor allem am Fehlen eines nationalen Unternehmensstrafrechts. Staatsanwaltschaften können – müssen aber nicht – bei Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz tätig werden. Dabei habe sich Deutschland im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg dazu verpflichtet, effektive, angemessene und abschreckende Regelungen für Korruption durch Unternehmen umzusetzen.

Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine Reform der Unternehmenssanktionierung vor. „Eine Anpassung des Ordnungswidrigkeitengesetzes reicht nicht aus“, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. „Wir brauchen in Deutschland endlich ein Unternehmensstrafrecht, das alle Staatsanwaltschaften verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen.“

Transparency Deutschland fordert auch mehr Transparenz bei Bußgeldbescheiden gegen Unternehmen und Urteilen gegen Individuen. Diese müssten lstandardmäßig im Wortlaut veröffentlicht werden. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wie Unternehmen bei Korruptionsfällen zur Verantwortung gezogen werden,“ sagt Angela Reitmaier, Leiterin der Arbeitsgruppe Internationale Beziehungen von Transparency Deutschland. „Nur dadurch kann eine abschreckende und somit präventive Wirkung erzielt werden.“

(Quelle: TI Deutschland)

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