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Anti-Geldwäsche: EU-Parlament für umfassende Transparenz

EU-Bürger sollen in Zukunft Zugang zu Registern der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen bekommen, ohne ein „legitimes Interesse“ nachweisen zu müssen. Stiftungen sollen dieselben Transparenzanforderungen erfüllen müssen wie Unternehmen.
Von Redaktion
03. März 2017

Die Abänderungsanträge, die der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament am Dienstag gebilligt hat, sollen Lücken im EU-Rahmenrecht zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung schließen. Sie enthalten auch striktere Transparenzregeln, um Steuervermeidung vorzubeugen.

Breiter Zugang zu Transparenzregister

Der Vorschlag der Europaparlamentarier würde EU-Bürgern Zugriff auf Register über wirtschaftlich Berechtigte erlauben, ohne dass sie ein „legitimes Interesse“ an der Information nachweisen müssten, eine Voraussetzung, die gegenwärtig den Zugang zu den Registern auf Behörden und Berufsträger wie Journalisten oder Lobbyisten begrenzt.

„Komplexe Firmenstrukturen und Briefkastenfirmen machen es Leuten einfach, ihr Geld zu verstecken. Durch ein öffentliches Register der Unternehmen und Stiftungen will das Europäische Parlament ein Schlaglicht auf diese Strukturen werfen und sie so bekämpfen“ erklärte Judith Sargentini, eine Co-Berichterstatterin des Antrags.

Auch Stiftungen werden einbezogen

Der Fokus der Anti-Geldwäsche-Richtlinie soll zudem ausgeweitet werden auf Stiftungen und „andere Formen juristischer Gestaltungen, die eine ähnliche Struktur oder Funktion wie Stiftungen haben“. Stiftungen waren ursprünglich aus Datenschutzgründen von der Richtlinie ausgeschlossen worden. Künftig müssen sie gemäß dem Vorschlag denselben umfänglichen Transparenzanforderungen wie Firmen genügen, einschließlich Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten.

Außerdem sollen künftig auch virtuelle Währungen wie Bitcoins von der Richtlinie erfasst werden. Auch wenn virtuelle Währungen nur einen geringen Teil der globalen Finanztransaktionen ausmachen – nach Schätzungen der EZB finden täglich rund 70.000 Transaktionen mit virtuellen Währungen statt – sind einige EU-Mitgliedstaaten und die EBA (European Banking Authority) der Ansicht, dass von diesen Währungen ein Risiko ausgeht.

Plattformen für virtuelle Währungen sollen denselben Verpflichtungen zur Überprüfung ihrer Kunden unterworfen werden wie Banken und andere Finanzinstitutionen. Das beinhaltet die Identitätsfeststellung des Kunden und das Monitoring seiner Transaktionen, um so das Risiko zu vermindern, dass virtuelle Währungen zum Reinwaschen schmutzigen Geldes benutzt werden.

Prepaid-Karten: Schwellenwert zur Identifikation des Besitzers soll gesenkt werden

Um die Verwendung anonymer Zahlungsinstrumente wie Prepaid-Karten als kostengünstige Methode zur Geldwäsche hintanzuhalten, wollen die Parlamentarier den Schwellenwert, ab dem der Halter der Karte sich ausweisen muss, von 250 auf 150 Euro absenken.

Weiter soll die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei verbessert werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehören etwa die Einführung zentraler Kontenregister und ein erleichterter Informationsfluss zwischen Mitgliedstaaten und Finanzermittlern.

Die nächsten Schritte

In seiner nächsten Session im März muss das EU-Parlament nun den parlamentarischen Unterhändlern das Mandat erteilen, um mit Europäischer Kommission und Europäischem Rat in Verhandlung treten zu können.

(Quelle: EU-Parlament)

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