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Deutschland: Geldwäsche-Anzeigen auf Höchststand

Laut Bundeskriminalamt (BKA) und Finanzaufsicht BaFin sind die Geldwäscheverdachtsanzeigen in Deutschland 2011 wieder gestiegen. BKA-Präsident Ziercke warnte Privatpersonen davor, sich als sogenannter „Financial Agent“ anwerben zu lassen.  
Von Redaktion
31. Oktober 2012

Bei der im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, der nationalen Zentralstelle zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, sind im Jahr 2011 12.868 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) eingegangen (2010: 11.042). Das ist laut BKA ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten des Gesetzes 1993.

Dass sich dieser Trend auch 2012 fortsetzen könnte, lassen die im ersten Halbjahr 2012 eingegangenen 6.798 Verdachtsanzeigen erwarten, ein Anstieg von circa fünf Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Diese Zahlen stellte am Montag BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden bei der gemeinsam mit Gabriele Hahn, Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), veranstalteten Pressekonferenz zur Veröffentlichung des FIU-Jahresberichtes 2011 vor.

Rund die Hälfte aller Anzeigen stichhaltig

Bei knapp der Hälfte der Anzeigen erhärtete sich nach Prüfung des Sachverhaltes durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder der Verdacht einer Straftat, sagte Jörg Ziercke. Nach wie vor sind es insbesondere Betrugsdelikte, die als Vortat zur Geldwäsche festgestellt wurden.

Dies korrespondierte mit der zunehmenden Zahl von Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit sogenannten Financial Agents. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dort eingehende Beträge gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiterleiten.

BKA-Präsident Jörg Ziercke warnte: „Sich als Financial Agent anwerben zu lassen und damit schnelles Geld verdienen zu wollen, ist nur ein vermeintlich lukratives Geschäft. Finanzagenten drohen nicht nur Strafen wegen leichtfertiger Geldwäsche, sie müssen auch mit Schadensersatzansprüchen der Geschädigten rechnen.“

Im Bereich des Umsatzsteuerbetruges als Vortat zur Geldwäsche zeichnete sich – bedingt durch gesetzliche Änderungen im Juli 2010 – eine Verlagerung vom Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf andere Handelsgüter wie Edelmetalle, Elektroartikel und auch Energie ab.

Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden im Jahr 2011 in 209 von 589 Verfahren (circa 35 Prozent) Hinweise auf Geldwäsche festgestellt. In 136 dieser Verfahren konnten diese Hinweise so weit konkretisiert werden, dass auch Ermittlungen wegen Geldwäsche durchgeführt wurden.

Auch Verdachtsanzeigen zur Terrorismusfinanzierung angestiegen

Die Suche nach ungewöhnlichem Finanzgebaren ist auch ein wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung. 2011 wurde in 194 Anzeigen seitens der Verpflichteten der Verdacht der Terrorismusfinanzierung gemeldet, eine Zunahme von rund 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grundsätzlich werden alle Verdachtsanzeigen auf mögliche Bezüge zur Politisch Motivierten Kriminalität überprüft, da diese ein wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung sind.

Weblink

Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de

(Quelle: BKA)

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