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Mehr Transparenz für Privatstiftungen

Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 enthält auch Änderungen im Privatstiftungsgesetz. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung.
Von Redaktion
02. Dezember 2010

Mit der geplanten Novelle des Privatstiftungsgesetzes folgt die Regierung OGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2009, die den Gestaltungsrahmen für Familienstiftungen bereits eingeschränkt hatten.
Außerdem reagiert der Gesetzgeber auf Kritik, die von der „Financial Action Task Force“ (FATF) in einem Bericht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich geübt wurde. Die FATF ist ein zwischenstaatliches Organ, das sich international gegen Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus einsetzt.

Konkret betrifft die Novelle die folgenden Punkte:

  • Es soll eine Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt auch für Begünstigte geben, die nicht in der Stiftungsurkunde aufgeführt sind.

  • Die Entscheidung über die Abberufung des Stiftungsvorstands bedarf besonderer Mehrheiten bzw. der Einstimmigkeit. Darüber hinaus sind weitere Beschränkungen bei Abberufungen geplant.

  • Die Unvereinbarkeitsregeln werden auch auf Personen angewendet, die von Begünstigten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt werden.

Als Datum für das Inkrafttreten ist der 1. 1. 2011 vorgesehen.

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Redaktion

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