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EU-Parlament schlägt Schritte gegen Geldwäsche vor

Das EU-Parlament schlägt neue Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung vor, um Steuerhinterziehung in Europa zu erschweren. So sollen die Eigentümer von Unternehmen in öffentlichen Registern aufscheinen. In sensiblen Bereichen soll stärker auf verdächtige Geldtransfers von Kunden geachtet werden.
Von Redaktion
12. März 2014

Wer steckt wirklich hinter einer Firma?

Unter der gestern vom Europaparlament vorgeschlagenen neuen Geldwäscherichtlinie würden die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen und anderen Rechtsformen wie zum Beispiel Trusts, Stiftungen oder Holdings in öffentlichen Zentralregistern erkennbar gemacht.

Die Register wären miteinander verbunden und „öffentlich zugänglich, wenn sich die Person, die Zugang zu den Informationen beantragt, vorher über eine einfache Onlineregistrierung ausgewiesen hat“, heißt es im Entwurf. Im Register müssen jedoch nur die Mindestangaben, die für die eindeutige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind, enthalten sein.

Auf verdächtige Geldtransfers achten...

Nach den vorgeschlagenen Regeln müssten Banken und Finanzinstitutionen, aber auch Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden wachsamer beobachten. Spielcasinos wären ebenfalls betroffen, aber Glücksspieldienste mit geringerem Risiko könnten durch die Mitgliedstaaten von den Vorschriften ausgenommen werden.

Die Abgeordneten haben auch die Neufassung der Geldtransfer-Verordnung verabschiedet, um die grenzübergreifende Rückverfolgbarkeit von Auftraggebern und Zahlungsempfängern sowie ihren Vermögenswerten zu verbessern.

...und politisch exponierten Personen auf die Finger schauen

Die Vorschriften, die bisher nur „politisch exponierte Personen“ (die wichtige politische Positionen bekleiden und deshalb verstärkt Ziel von Korruptionsversuchen sein könnten) aus Drittstaaten und von internationalen Organisationen betrafen, würden ausgeweitet auf „inländische“ politisch exponierte Personen, also aus EU-Ländern.

 Das sind Personen, „die in dem Mitgliedstaat wichtige öffentliche Ämter bekleiden oder mit solchen betraut wurden“, wie zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Regierungsmitglieder, Richter und Staatsanwälte der obersten Gerichte, und Parlamentsabgeordnete.

Wenn solche Personen risikoreiche Geschäfte tätigen, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, mit denen beispielsweise die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Gelder bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung eingesetzt werden, so der Text weiter.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament hat den Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen. Nach der Europawahl im Mai wird das neue EU-Parlament auf der Grundlage des bisher erreichten Ergebnisses weiterarbeiten.

(Quelle: EU-Parlament)

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