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Doppelbesteuerung: Neue Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten

Die Finanzminister der EU haben sich darauf geeinigt, die geltenden Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu reformieren.
Von Redaktion
10. Oktober 2017

Mit ihrem gestrigen Beschluss auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) in Luxemburg stellen die EU-Finanzminister sicher, dass Unternehmen und Bürger eine raschere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Steuerabkommen erwirken können. Geregelt wird auch das Thema der Doppelbesteuerung, die ein großes Hindernis für die Unternehmen darstellt, weil sie Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme verursacht.

Doppelbesteuerung betrifft Fälle, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn nationale Vorschriften nicht kongruent sind oder bilaterale Steuerabkommen im Hinblick auf Transferpreisregelungen unterschiedlich ausgelegt werden.

Rascher zu rechtskräftigen Entscheidungen

Im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerabkommen können Steuerzahler künftig ein Verfahren einleiten, bei dem die betroffenen Mitgliedstaaten versuchen müssen, innerhalb von zwei Jahren eine gütliche Lösung zu finden. Falls man am Ende dieses Zeitraums zu keiner Lösung gelangt ist, müssen die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss einsetzen, der als Schlichter fungiert.

Kommen die Mitgliedstaaten dieser Aufgabe nicht nach, kann der Steuerpflichtige den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Dem Ausschuss gehören drei unabhängige Mitglieder und Vertreter der betreffenden zuständigen Behörden an. Der Ausschuss muss binnen sechs Monaten eine endgültige, verbindliche Entscheidung treffen. Diese Entscheidung ist unmittelbar durchsetzbar und muss zur Beilegung des Streits führen.

Schätzungen zufolge sind derzeit in der EU rund 900 Doppelbesteuerungsverfahren mit einem Streitwert von schätzungsweise 10,5 Mrd. EUR anhängig.

Die neuen Bestimmungen sollen den Bedürfnissen der Unternehmen sowie der Bürger besser gerecht werden und somit jegliche Doppelbesteuerung beseitigen.

(Quelle: EU-Kommission)

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