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Brüssel plant EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete

Die Europäische Kommission hat erste Schritte gesetzt, um eine gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete zu erstellen. Diese soll die vielen nationalen Listen ersetzen, um so den Druck auf Steueroasen zu verstärken.
Von Redaktion
19. September 2016

Im Jänner 2016 startete die Kommission einen dreistufigen Prozess zur Erstellung der gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete. Diese soll im Umgang mit Drittländern, die sich weigern, internationale Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten, mehr Gewicht haben als der derzeitige Flickenteppich nationaler Listen. Außerdem sollen durch eine EU-Liste aggressive Steuerplaner davon abgehalten werden, die Inkongruenzen zwischen den verschiedenen nationalen Regelungen zu missbrauchen.

Ziel ist die Veröffentlichung einer endgültigen Liste bis Ende des Jahres 2017. Rückendeckung für dieses Verfahren kommt sowohl von den Mitgliedstaaten haben als auch vom Europäischen Parlament.

In einem ersten Schritt hat die Kommission die Ergebnisse einer auf Schlüsselindikatoren beruhenden Voruntersuchung für alle Drittländer – ein sogenanntes „Scoreboard“ – vorgelegt.

Wie das Scoreboard entwickelt wurde

Alle Länder und Steuergebiete außerhalb der EU wurden analysiert, um das jeweilige Risiko der Begünstigung von Steuervermeidung zu ermitteln. Diese Voruntersuchung basierte unter anderem auf Daten zu Wirtschafts- und Finanztätigkeiten, institutionellen und rechtlichen Strukturen sowie den grundlegenden Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.

In einem ersten Schritt bietet das Scoreboard unter den drei neutralen Rubriken „wirtschaftliche Beziehungen zur EU“, „Finanztätigkeiten“ und „Stabilitätsfaktoren“ Sachinformationen zu jedem Land. Jene Gebiete, die in diesen drei Rubriken häufig vertreten sind, werden anschließend anhand von Risikoindikatoren – etwa ihr Transparenzgrad oder die Möglichkeit der Gewährung von Steuervergünstigungen – geprüft.

Die Voruntersuchung stellt laut Kommission weder eine Beurteilung der Drittländer noch eine vorläufige EU-Liste dar.

Verschiedene Länder können aus unterschiedlichen Gründen bei den Indikatoren des Scoreboards weit oben liegen, auch wenn sie keinerlei Bedrohung für das Steueraufkommen der Mitgliedstaaten darstellen.

Durch das Scoreboard sollen die Mitgliedstaaten jedoch gezielter Länder für eine eingehendere Überprüfung unter dem Aspekt des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich auswählen können. Diese Überprüfung (Screening) stellt den nächsten Schritt bei der Erstellung der EU-Liste dar. Die EU wird bei der Erstellung der Liste eng mit der OECD zusammenarbeiten und dabei auch die OECD-Bewertung der Transparenzstandards für Steuergebiete berücksichtigen.

Nächste Schritte

Die Voruntersuchung wurde den Experten aus den Mitgliedstaaten in der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ des Rates am 14. September vorgelegt. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die Gruppe „Verhaltenskodex“ die zu überprüfenden Steuergebiete auswählen. Diese Auswahl sollte vor Ende des Jahres von den Finanzministerinnen und Finanzministern gebilligt werden. Die Überprüfung der ausgewählten Länder wird voraussichtlich im Januar nächsten Jahres beginnen, damit eine erste EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete bis Ende des Jahres 2017 erstellt werden kann.

(Quelle: EU-Kommission)

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