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Ab Juli in Kraft: Das Medientransparenzpaket

Am 1. Juli 2012 tritt das „Medientransparenzgesetz“ in Kraft. Zahlreiche öffentliche Rechtsträger müssen ab diesem Zeitpunkt erteilte Werbeaufträge und Förderungen an Medieninhaber quartalsweise der KommAustria melden. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die neuen Verpflichtungen für die öffentliche Hand sowie Medieninhaber und deren Eigentümer vermitteln.
Von Dr. Bernd Fletzberger
31. Mai 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2012, S. 6
Das Medientransparenzpaket umfasst das im Dezember 2011 im Nationalrat beschlossene „Bundesverfassungsgesetz Medienkooperation und Medienförderung“, das „Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz“ sowie Änderungen des Mediengesetzes und KommAustria-Gesetzes. Es beinhaltet im Wesentlichen drei Schwerpunkte: a)  die Verpflichtung für öffentliche Rechtsträger zur Bekanntgabe von „Werbeaufträgen“ und Förderungen an Medieninhaber, b) inhaltliche Anforderungen an bestimmte Medienkoopera...

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