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22 Mio. USD: LAN Airlines büßt in USA für Bestechung in Argentinien

Die Fluglinie LAN Airlines ließ in Argentinien über einen Mittelsmann Gewerkschafter bestechen, um einen Lohnkonflikt beizulegen. Sowohl die Gesellschaft wie auch deren CEO einigten sich nun mit US-Behörden auf hohe Vergleichszahlungen wegen der Verletzung des FCPA, des US-Gesetzes gegen Auslandsbestechung.
Von Redaktion
02. August 2016

Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) hat einen Vergleich („Settlement“) mit der südamerikanischen LAN Airlines in Höhe von 22 Mio. USD bekanntgegeben. Mit dem Betrag werden parallele Zivil- und Strafverfahren im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen beendet, die LAN im Zuge eines Arbeitskampfs in Argentinien geleistet hatte.

Wie die SEC herausfand, hatte ein „Berater“ der Fluglinie Unterstützung bei den schwierigen Verhandlungen mit Gewerkschaftern in Argentinien angeboten. Dabei habe der Konsulent von Anfang an klargemacht, dass er mit Teilen seines Honorars auch Zahlungen an dritte Parteien leisten würde, die Einfluss auf Gewerkschafter nehmen würden.

Der CEO der Fluggesellschaft, Ignacio Cueto Plaza, genehmigte die Auszahlung von 1,15 Mio. USD an den Berater über einen Scheinvertrag für eine sogenannte „Studie“ zu bereits existierenden Flugrouten in Argentinien. Plaza war sich dessen bewusst, dass keine Studie durchgeführt werden würde und dass der Berater möglicherweise einen Teil des Geldes Gewerkschaftsfunktionären in Argentinien würde zukommen lassen, um die Lohnstreitigkeiten beizulegen.

Für das Versäumnis, die Bücher richtig zu führen und angemessene interne Kontrollen aufrechtzuerhalten, stimmte die Airline nun einer Zahlung von 9,4 Mio. USD an die SEC zu. An das US-Justizministerium fließen im Rahmen eines sog. Deferred Prosecution Agreement (DPA) weitere 12,75 Mio. USD.

Eine persönliche Anklage wegen Verletzung des US-Gesetzes gegen Auslandsbestechung (FCPA) hatte Ignacio Cueto Plaza bereits früher in diesem Jahr mit einem Vergleich abgewendet.

Teil des Settlements ist es auch, dass die Fluglinie für einen Zeitraum von mindestens 27 Monaten einen unabhängigen „Compliance Monitor“ einsetzen muss.

(Quelle: SEC)

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