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„Stahl-Strahlmittel-Kartell“: Millionengeldbuße verhängt

Die Europäische Kommission hat gegen die italienische Pometon eine Geldbuße in Höhe von 6,2 Mio. Euro wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt.
Von Redaktion
26. Mai 2016

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass der italienische Strahlmittel-Hersteller Pometon S.p.A. durch seine fast vier Jahre währende Beteiligung an einem Kartell zur Absprache über die Preise für Stahl-Strahlmittel in Europa gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat. Die Kommission verhängte eine Geldbuße in Höhe von 6.197.000 Euro.

Im April 2014 erließ die Kommission im Rahmen eines Vergleichsverfahrens einen Beschluss, mit dem sie die Beteiligung der Unternehmen Ervin, Winoa, Metalltechnik Schmidt und Eisenwerk Würth an demselben Kartell feststellte. Da Pometon nicht an dem Vergleichsverfahren teilnahm, wurde die Untersuchung gegen dieses Unternehmen im Rahmen des normalen Kartellverfahrens fortgesetzt.

Im Dezember 2014 übermittelte die Kommission Pometon eine Mitteilung der Beschwerdepunkte und gewährte dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen.

Die Kommission hat letztlich festgestellt, dass Pometon fast vier Jahre lang an einem Kartell mit bilateralen und multilateralen Preisabsprachen für Stahl-Strahlmittel im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beteiligt war.

Die Preise für Metallschrott, den wichtigsten Rohstoff für die Herstellung von Stahl-Strahlmitteln, unterliegen starken Schwankungen und unterscheiden sich in den einzelnen EWR-Ländern beträchtlich. Um solche Schwankungen auszugleichen, legten die Kartellmitglieder zusammen anhand einer gemeinsamen Formel einen bestimmten Aufschlag fest, den sogenannten „Schrottaufschlag“. Zudem vereinbarten sie, keinen Preiswettbewerb um einzelne Kunden zu führen.

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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