Wirtschaftskammern bauen Compliance-Regeln aus
09. Mai 2022
Der Beschluss erfolgte in einer Sitzung des Erweiterten Präsidiums auf Vorschlag von Präsident Harald Mahrer am 4 Mai 2022. Die neuen Regeln wurden einstimmig durch alle vertretenen Fraktionen (Österreichischer Wirtschaftsbund, Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband, Freiheitliche Wirtschaft, Liste Industrie sowie Grüne Wirtschaft) festgelegt und gelten auch für 694 rechtlich eigenständige Körperschaften sowie Arbeitsgemeinschaften und Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung.
Die beschlossenen Regeln im Überblick:
- Keine Inserate und Werbeschaltungen in elektronischen Medien und in Printmedien und keine Druckkostenzuschüsse, wenn deren Medieninhaber politische Parteien oder bei den Urwahlen in der Wirtschaftskammer-Organisation kandidierende Wählergruppen sind.
- Keine Personalüberlassungen für politische Parteiarbeit.
- Keine Finanzierung von Parteien durch Mitglieds- oder Förderbeiträge bzw. keine Beteiligung an oder Förderung für Unternehmen, an denen eine Partei oder nahestehende Organisation oder Teilorganisation einer Partei zumindest 5% der Anteile direkt oder 10% der Anteile oder Stimmrechte indirekt hält.
„Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir klare Richtlinien und sehen diesen als Vorbild für andere öffentliche Institutionen“, erklärte WKÖ-Präsident Harald Mahrer. „Die neuen Regelungen gelten ab sofort für die gesamte Wirtschaftskammer-Organisation.“
Quelle: APA OTS
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