28. August 2024
Arbeitsrecht
Seit kurzem dürfen Beschäftigte in Australien ihre Kolleg:innen offiziell ignorieren, Anrufe ablehnen und Antworten verweigern, wenn die Anfragen außerhalb der regulären Arbeitszeit liegen. Ein aktueller Artikel der Presse beschäftigt sich mit der Frage, ob es auch in Österreich ein solches gesetzliches Pendant bräuchte.
Das australische Recht auf Nichterreichbarkeit gilt nun für Millionen von Beschäftigten, die laut Gesetz nicht verpflichtet sind, außerhalb der regulären Arbeitszeit auf Kontaktanfragen zu reagieren, es sei denn, ihre Weigerung wird als "unangemessen" betrachtet. In Österreich gibt es ein solches Recht bisher nicht. Hierzulande gibt es lediglich verpflichtende Ruhezeiten (elf Stunden täglich), 36 Stunden am Wochenende. In diesem Zeitraum müssen Arbeitnehmer:innen weder Überstunden ableisten, noch erreichbar sein. Außerdem gibt es so genannte Höchstarbeitszeiten, nämlich zwölf Stunden am Tag, maximal 60 Stunden in der Woche.
Das neue Gesetz in Australien soll Lücken haben: Es ist erst dann anwendbar, wenn die Beantwortung von Anrufen oder E-Mails als „unzumutbar“ klassifiziert werden kann. Einzelfälle müssen aber individuell bewertet werden, im Falle des Falles auch vor Gericht.
Müssen ehemalige Arbeitgeber das Krankengeld auch über ein fiktives Ende des Arbeitsjahres hinweg auszahlen? Dies hat der OGH nun geregelt: Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, besteht die Fortzahlungspflicht für eine Dauer von sechs bis zwölf Wochen, für weitere vier Wochen haben erkrankte Dienstnehmer:innen Anspruch auf das halbe Krankengeld. Dies bleibt auch dann aufrecht, wenn das Dienstverhältnis in der Zwischenzeit beendet wurde. Muss der frühere Arbeitgeber auch über jenen Tag hinaus weiterzahlen, an dem das letzte Arbeitsjahr des/der Dienstnehmer:in in dem Unternehmen geendet hätte? Das Höchstgericht entschied nun zugunsten der Arbeitnehmer:innen (9 ObA 54/24t). (Presse)
Die Bildungsdirektion Wien wollte einen Lehrer kündigen, der seinen Job aufgrund einer Netzhautdegeneration (Retinitis Pigmentosa) nicht mehr ausüben kann. Sein Sehfeld ist beidseitig bereits stark eingeschränkt, die Krankheit kann bis zur vollständigen Erblindung führen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass der zum Kreis der "begünstigten Behinderten" zählende 61-Jährige noch eine Chance auf Weiterbeschäftigung beim Bund bekommen muss. (Presse)
Geldwäsche
Die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG aufgrund von Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Geldstrafe in Höhe von 791.000 Euro verhängt. Am Freitag hatte dies die FMA verkündet: Es gehe im Detail um Versäumnisse im Zusammenhang mit einer Korrespondenzbank, wie es heißt. Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig. Seitens der Hypo Vorarlberg kündigte man Berufung an. (Puls24)
Künstliche Intelligenz
In Deutschland wird KI bereits intensiv in der Justiz eingesetzt. Daten werden zusammengefasst und gefiltert. In China generiert die KI auch schon Bilder als Beweismittel für Gerichtsprozesse, so Sophie Martinetz, Gründerin und Leiterin von Future-Law und Director des WU Legal Tech Centers. Allerdings gibt es beim Einsatz der KI im Gerichtsprozess stets das Risiko der Manipulation, denn "was wir sehen, das glauben wir", so die Expertin im Interview mit der Wiener Zeitung. Bias ist also ein großes Thema, denn KI sei immer rückwärts gewandt und lerne von Fällen aus der Vergangenheit (Algorithmus), was etwa die Gefahr von Benachteiligung aufgrund rassistischer Punkte birgt. Hier soll der AI Act als Regulierungs-Tool wirksam werden. (Wiener Zeitung)
Mehr zum Thema AI, AI Act und Bias durch KI erfahren Sie im neuen Heft 3/2024 der Compliance Praxis (Erscheinungstermin Anfang September 2024).
ESG
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) bringt für zahlreiche Unternehmen in Deutschland viele Herausforderungen mit sich, so Haufe aktuell. Die Lage spitzt sich durch den Zeitdruck der Regulierung durch die EU unter Einbezug auch nicht offizieller Stellen, vor allem der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sowie der langsam verlaufenden Umsetzung in Deutschland zu: Ursprünglich war der 6. Juli 2024 als Umsetzungstermin vorgesehen, was nun doch nicht der Fall war. Man hofft jetzt auf eine Umsetzung im Kalenderjahr 2024, da die Berichtspflicht für diverse Unternehmen, die am Kapitalmarkt orientiert sind, bereits rückwirkend zum 1. Jänner 2024 gelten soll.
Im Gastblog des Standard schreibt Rechtsanwalt Helmut Graupner über den Fall eines psychisch gesunden Mannes, der trotz seiner Gesundheit weiterhin in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wird, obwohl seit 2023 nur mehr attestiert psychisch Kranke eingewiesen und (bis zu lebenslang) angehalten werden dürfen. Alle anderen Personen müssen entlassen werden. Untergeordnete Gerichte begrüßen diese Reform jedoch gar nicht und leisten sogar Widerstand. Justizministerin Zadic könnte dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit bieten, die Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
Autoren
Mag. Christiane Jördens Bakk.
Mag. Christiane Jördens, Bakk. hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien studiert und bereits während ihres Studiums begonnen als Redakteurin, Texterin und Model zu arbeiten. A...