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Die EU plant den Launch einer neuen Antikorruptionsrichtlinie, bei Siemens kam es kürzlich zu einer arbeitsrechtlichen Eskalation, die durch die Medien ging und KI-Pionier Yoshua Bengio warnt vor den schwerwiegenden Risiken einer immer leistungsstärkeren KI. Lesen Sie das und mehr in den aktuellen Compliance News.

Künstliche Intelligenz

Die Federal Trade Commission (FTC) untersucht aktuell KI-Unternehmen wie OpenAI, Google, Meta und andere, um herauszufinden, ob sie mit ihren KI-Sprachmodellen gegen Kartellrecht verstoßen.

Firmen, die ihre Systeme für generative Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT, Gemini oder LLaMA mit Daten (z.B. von News-Portalen, Schöpfungen von Künstler:innen und anderen geschützten Werken oder mit persönlichen Informationen von Online-Nutzer:innen) trainieren, könnten gegen das Kartellrecht verstoßen. Die Frage ist, ob die dafür übliche massive Datenextraktion ("Data Scraping") den Wettbewerb behindere oder sogar die Privatsphäre der Menschen verletze.

Jeder kann sich denken, "dass es in manchen Fällen ein Problem sein dürfte", wenn Content oder Informationen einer Person oder eines Betriebs "ausgenutzt und dann dazu verwendet werden, mit ihnen zu konkurrieren, sie vom Markt zu verdrängen und ihre Geschäfte zu untergraben", so der Vorsitzende der US-Handelsaufsicht, Lina Khan, kürzlich im Rahmen des "Future of Everything Festival" in New York. Das wäre eine ungerechtfertigte Wettbewerbsmethode. Anlass zur Sorge gibt auch, dass die Unternehmen die Daten von Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung verwendeten. Das führe auch zu rechtlichen Problemen. (heise.de)

"Wir müssen handeln, bevor es zu spät ist": Yoshua Bengio, Professor an der kanadischen Universität Montreal, gilt als einer der Pioniere und wichtigsten Forscher auf dem Gebiet der künstlichen neuronalen Netze und des Deep Learnings. In den letzten Jahren machte der KI-Experte immer wieder mit großen Warnungen vor der KI von sich hören, denn immer leistungsfähigere KI würde zu katastrophalen Risiken führen, so der Experte. Der Standard bat ihn nun anlässlich eines Vortrages zum Interview, den er auf Einladung der Fakultät für Informatik der Universität Wien hielt. Wie kann man die Kontrolle über die KI gewinnen? Welche Worst-Case-Szenarien gibt es und welche Schritte müssen wir gehen, um die KI angemessen zu regulieren und in der Folge gut nutzen zu können? Hier geht's zum Interview!

Prüfer des Europäischen Gerichtshofes warnen: EU fällt im KI-Wettrennen hinter China und den USA zurück. Eine qualitativ gute Koordinierung mit den Mitgliedstaaten gäbe es derzeit nicht, so ein Bericht in der Presse. Trotz zahlreicher Maßnahmen bleibt die EU im Vergleich mit den USA und China im Wettrennen um Artificial Intelligence zurück. Laut einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs (ERH) habe die EU-Kommission in den letzten Jahren zwar die Investitionen in die KI-Forschung aufgestockt, private Investitionen auszulösen sei aber nicht gelungen. KI-Investitionen seien aber wesentlich für das Wirtschaftswachstum der EU, so die Prüfer.

ESG

ESG-Daten gewinnen an Bedeutung: Wie ein aktueller Artikel der Schweizer Handelszeitung zeigt, haben ESG-Daten in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen, vor allem getrieben durch die Offenlegung der Firmen selbst sowie durch die Akzeptanz der Anleger:innen. Man gehe davon aus, dass diese Trends weiter an Fahrt aufnehmen werden und, gemeinsam mit einer verstärkten Regulierung, mehr an Bedeutung gewinnen werden. Vor allem das europäische Lieferkettengesetz verstärkt die Bedeutung von ESG-Datenanforderungen:

Eine aktuelle Studie von Dun & Bradstreet zu 150 Unternehmen in der Schweiz offenbarte nun, dass drei von vier (76 Prozent) Compliance-Entscheidungsträger:innen aktuell mehr Zeit investieren, um den komplexeren ESG-Vorschriften (wie zum Beispiel dem deutschen Lieferkettengesetz oder der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsprüfung) gerecht zu werden.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Eskalation bei Siemens: Eine schwangere Führungskraft soll das Unternehmen Siemens verlassen, weil sie in Teilzeit aus der Karenz zurückkehren möchte. Während des so genannten Elternurlaubs (Deutschland) kam es zur Eskalation des Streites, ging vor Gericht und Siemens warf der Managerin daraufhin Compliance-Verstöße vor. Der Ehemann der Mitarbeiterin ist ebenfalls beteiligt und verlässt Siemens nun mit einer Abfindung.

Siemens verweigerte der Verantwortlichen für den Kundenservice die Rückkehr in den Job, da man wohl keine Führungskräfte in Teilzeit beschäftigen wolle. Im Zuge des Gerichtsverfahrens stellte sich allerdings zusätzlich heraus, dass Siemens der Frau schlechtes Führungsverhalten und damit einen Compliance-Verstoß vorwarf. Die Kanzlei CMS hatte herausgefunden, dass drei Mitarbeiter:innen der Chefin vorgeworfen hatten, sie würde mobben und verbal aggressiv agieren sowie die Machtstellung ihres Ehemannes ausnutzen. Die Richter konnten dies jedoch nicht nachvollziehen und man sah keinen Pflichtverstoß. Der Ehemann der betroffenen Frau sah sich im Zuge dessen allerdings dazu veranlasst, Siemens zu verlassen. (WirtschaftsWoche)

Datenschutz

Zum Thema Datenschutz-Grundverordnung diskutierten kürzlich Fachleute im Rahmen einer Konferenz am Juridicum in Wien: Seit genau sechs Jahren gilt diese in 27 EU-Staaten. Seither dürfen Daten nur noch gesammelt werden, wenn die Betroffenen explizit zustimmen.

Martin Selmayr, der als Kabinettchef des damaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker die DSGVO initiiert und verhandelt hatte, sprach auf der Konferenz vom „Brussels effect“, den die Regelung trotz Kritik ausgelöst habe. Mittlerweile würden sich alle 46 Europarat-Staaten sowie 15 Drittstaaten von Argentinien über Japan bis Südkorea zu den gleichen Datenschutzstandards bekennen, auch 13 US-Bundesstaaten orientierten sich daran. Aufgrund des Erfolges der DSGVO, vor allem auch in anderen Ländern, soll sie nicht komplett neu gestaltet, sondern bloß angepasst werden, so Selmayr. (Presse)

Antikorruption

Die EU-Kommission hat das Ziel mit einer neuen Anti-Korruptionsrichtlinie einheitliche Vorschriften und schärfere Sanktionen in den Mitgliedsstaaten einzuführen. Mit der Idee für eine Anti-Korruptionsrichtlinie will die EU-Kommission die derzeit noch sehr diversen Anti-Korruptionsvorschriften der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und einen allgemein gültigen Rechtsrahmen schaffen. Beim Entwurf ist eine deutliche Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen und der Unternehmenshaftung vorgesehen.

Sachverständige des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags haben nun Sorge, dass die notwendigen Anpassungen des deutschen Strafrechts zu großen Brüchen in der deutschen Rechtsordnung führen könnten. Es wird jedoch noch länger dauern bis sich die EU-Gremien auf eine neue Anti-Korruptionsrichtlinie einigen werden, denn die rechtlichen Konsequenzen sind weitreichend. Unternehmen werden in Zukunft auch direkt sanktioniert werden können. Unternehmen mit einem Compliance-Management-System können bei Verstößen aber auf Strafmilderung hoffen. (Haufe)

Autoren

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Lesen Sie das und mehr in den aktuellen Compliance News.","pagecontent":"<h2>Künstliche Intelligenz</h2><p style=\"\">Die <b>Federal Trade Commission (FTC)</b> untersucht aktuell KI-Unternehmen wie <b>OpenAI, Google, Meta und andere</b>, um herauszufinden, ob sie <b>mit ihren KI-Sprachmodellen gegen Kartellrecht verstoßen</b>. <br><br>Firmen, die ihre Systeme für generative Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT, Gemini oder LLaMA mit Daten (z.B. von News-Portalen, Schöpfungen von Künstler:innen und anderen geschützten Werken oder mit persönlichen Informationen von Online-Nutzer:innen) trainieren, könnten gegen das Kartellrecht verstoßen. Die Frage ist, ob die dafür übliche <b>massive Datenextraktion (\"Data Scraping\")</b> den Wettbewerb behindere oder sogar die <b>Privatsphäre der Menschen verletze</b>.</p><p style=\"\">Jeder kann sich denken, \"dass es in manchen Fällen ein Problem sein dürfte\", wenn Content oder Informationen einer Person oder eines Betriebs \"ausgenutzt und dann dazu verwendet werden, mit ihnen zu konkurrieren, sie vom Markt zu verdrängen und ihre Geschäfte zu untergraben\", so der Vorsitzende der US-Handelsaufsicht, Lina Khan, kürzlich im Rahmen des \"Future of Everything Festival\" in New York. Das wäre eine ungerechtfertigte Wettbewerbsmethode. Anlass zur Sorge gibt auch, dass die Unternehmen die <b>Daten von Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung verwendeten</b>. Das führe auch zu <b>rechtlichen Problemen</b>. (<a target='_self' href=\"https://www.heise.de/news/Wettbewerb-gefaehrdet-US-Handelsaufsicht-nimmt-KI-Sprachmodelle-ins-Visier-9732183.html\">heise.de</a>)</p><p style=\"\">\"Wir müssen handeln, bevor es zu spät ist\": <b>Yoshua Bengio</b>, Professor an der kanadischen Universität Montreal, gilt&nbsp;als&nbsp;einer der&nbsp;Pioniere&nbsp;und&nbsp;wichtigsten&nbsp;Forscher&nbsp;auf&nbsp;dem&nbsp;<b>Gebiet&nbsp;der&nbsp;künstlichen&nbsp;neuronalen Netze</b>&nbsp;und&nbsp;des<b>&nbsp;Deep&nbsp;Learnings</b>.&nbsp;In den letzten Jahren machte der KI-Experte immer wieder mit großen Warnungen vor der KI von sich hören, denn immer leistungsfähigere KI würde zu katastrophalen Risiken führen, so der Experte. Der Standard bat ihn nun anlässlich eines Vortrages zum Interview, den er auf Einladung der Fakultät für Informatik der Universität Wien hielt. Wie kann man die Kontrolle über die KI gewinnen? Welche Worst-Case-Szenarien gibt es und welche Schritte müssen wir gehen, um die KI angemessen zu regulieren und in der Folge gut nutzen zu können?&nbsp;<a target='_self' href=\"https://www.derstandard.de/story/3000000220908/ki-pionier-warnt-als-haetten-wir-eine-neue-kluegere-spezies-erschaffen\">Hier geht's zum Interview!</a></p><p style=\"\"><b>Prüfer des Europäischen Gerichtshofes</b> warnen: <b>EU fällt im KI-Wettrennen hinter China und den USA zurück.</b> Eine qualitativ gute Koordinierung mit den Mitgliedstaaten gäbe es derzeit nicht, so ein Bericht in der <a target='_self' href=\"https://www.diepresse.com/18510963/schnell-handeln-eu-bleibt-bei-ki-wettrennen-hinter-usa-und-china-zurueck?utm_term=29052024&amp;utm_id=18511003&amp;utm_campaign=Tech&amp;utm_medium=email&amp;_hsenc=p2ANqtz-8uURgdrEDDT_BLdO9-iljkophdXYRaIkLV_gidOVSD6521Bs9aQcq2VaRS4RJBDCPEJmEORaDbrsnveFfGcHK_3JQGZReDMHf4rWXg5jtQj0pcKa4&amp;_hsmi=88542000&amp;utm_content=tech29%2F05%2F24&amp;utm_source=hs_email\">Presse</a>. 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Man gehe davon aus, dass diese Trends weiter an Fahrt aufnehmen werden und, gemeinsam mit einer verstärkten Regulierung, mehr an Bedeutung gewinnen werden. Vor allem das europäische Lieferkettengesetz verstärkt die Bedeutung von ESG-Datenanforderungen:</p><p style=\"\">Eine <b>aktuelle Studie von Dun &amp; Bradstreet</b> zu 150 Unternehmen in der Schweiz offenbarte nun, dass <b>drei von vier (76 Prozent) Compliance-Entscheidungsträger:innen aktuell mehr Zeit investieren</b>, um den komplexeren ESG-Vorschriften (wie zum Beispiel dem deutschen Lieferkettengesetz oder der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsprüfung) gerecht zu werden.<br style=\"\"></p><p style=\"\"><span style=\"font-family: FiraSansMedium, sans-serif; font-size: 27px;\">Arbeitsrecht</span><br></p><p><b>Arbeitsrechtliche Eskalation bei Siemens</b>: Eine <b>schwangere Führungskraft</b> soll das Unternehmen Siemens verlassen, weil sie in <b>Teilzeit aus der Karenz zurückkehren</b> möchte. Während des so genannten Elternurlaubs (Deutschland) kam es zur <b>Eskalation des Streites</b>, ging vor Gericht und Siemens warf der Managerin daraufhin&nbsp;<b>Compliance-Verstöße</b> vor. Der <b>Ehemann</b> der Mitarbeiterin ist ebenfalls beteiligt und <b>verlässt Siemens nun mit einer Abfindung</b>.</p><p>Siemens verweigerte der Verantwortlichen für den Kundenservice die Rückkehr in den Job, da man wohl keine Führungskräfte in Teilzeit beschäftigen wolle. Im Zuge des Gerichtsverfahrens stellte sich allerdings zusätzlich heraus, dass Siemens der Frau schlechtes Führungsverhalten und damit einen Compliance-Verstoß vorwarf. Die <b>Kanzlei CMS</b> hatte herausgefunden, dass drei Mitarbeiter:innen der Chefin vorgeworfen hatten, sie würde <b>mobben und verbal aggressiv agieren</b> sowie die&nbsp;<b>Machtstellung ihres Ehemannes ausnutzen</b>. Die Richter konnten dies jedoch <b>nicht nachvollziehen und man sah keinen Pflichtverstoß</b>. Der Ehemann der betroffenen Frau sah sich im Zuge dessen allerdings dazu veranlasst, <b>Siemens zu verlassen</b>. (<a target='_self' href=\"https://www.wiwo.de/erfolg/management/der-management-moment-der-woche-wie-unternehmen-mitarbeiter-reibungsloser-entlassen-als-siemens-/29816078.html\">WirtschaftsWoche</a>)</p><h2>Datenschutz</h2><p>Zum Thema <b>Datenschutz-Grundverordnung</b> diskutierten kürzlich Fachleute im Rahmen einer Konferenz am Juridicum in Wien: Seit genau sechs Jahren <b>gilt diese in 27&nbsp;EU-Staaten</b>. Seither dürfen Daten nur noch gesammelt werden, wenn die Betroffenen explizit zustimmen.</p><p style=\"\"><b>Martin Selmayr</b>, der als Kabinettchef des damaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker&nbsp;die DSGVO initiiert und verhandelt hatte, sprach auf der Konferenz vom <b>„Brussels effect“</b>, den die Regelung trotz Kritik ausgelöst habe. Mittlerweile würden sich alle 46 Europarat-Staaten sowie 15 Drittstaaten von Argentinien über Japan bis Südkorea zu den gleichen Datenschutzstandards bekennen, auch 13 US-Bundesstaaten orientierten sich daran.&nbsp;Aufgrund des Erfolges der DSGVO, vor allem auch in anderen Ländern, <b>soll sie nicht komplett neu gestaltet, sondern bloß angepasst werden, so Selmayr</b>. 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Beim Entwurf ist eine deutliche Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen und der Unternehmenshaftung vorgesehen. <br><br>Sachverständige des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags haben nun Sorge, dass die <b>notwendigen Anpassungen des deutschen Strafrechts zu großen Brüchen in der deutschen Rechtsordnung</b> führen könnten. Es wird jedoch noch länger dauern bis sich die EU-Gremien auf eine neue Anti-Korruptionsrichtlinie einigen werden, denn die rechtlichen Konsequenzen sind weitreichend. <b>Unternehmen</b> werden in Zukunft <b>auch direkt sanktioniert</b> werden können. Unternehmen mit einem <b>Compliance-Management-System</b> können bei Verstößen aber auf <b>Strafmilderung hoffen</b>. 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