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Das Außenministerium der Ukraine hat nun einen KI-Avatar als Pressesprecherin, Deutschland erhebt schwere Vorwürfe gegen Russland in Sachen Cyberattacken und rund um den Flugzeugbauer Boeing entwickelt sich ein großer Kriminalfall. Details zu den Schlagzeilen lesen Sie in unseren aktuellen Compliance News.

Künstliche Intelligenz

Das Außenministerium der Ukraine hat eine neue Pressesprecherin, was de facto nichts ungewöhnliches ist, wäre es nicht ein KI-Avatar. Victoryia Shi besteht lediglich aus Nullen und Einsen. Die so genannte Deepfakes-Technologie kommt meist im Zusammenhang mit kriminellen oder schädlichen Inhalten in den Medien vor. Die Ukraine allerdings nutzt diese, um eine KI-Pressesprecherin einzusetzen. Für den KI-Avatar gab es sogar eine menschliche Vorlage. Die ukrainische Sängerin und Influencerin Rosalie Nombre diente als Inspiration. Um zu verhindern, dass Pressesprecherin Shi von Russland oder anderen Staaten missbräuchlich verwendet wird, wurden „mehrere Schutzstufen“ eingerichtet, so heißt es. (Presse)

Cybercrime

Deutschland hat gegen Russland schwerwiegende Vorwürfe im Zusammenhang mit Cyberattacken gegen Regierung, Parteien und Firmen aufgebracht und nun auch Konsequenzen angekündigt. Weitere europäische Staaten wie Tschechien sollen ebenfalls betroffen sein, so ein Regierungssprecher am vergangenen Freitag. Die Nato und die EU zeigten sich empört. Die russische Botschaft bestritt jedoch die Vorwürfe.

Die russische Hackergruppe APT28, die dem russischen Geheimdienst GRU angehören soll, habe „über einen längeren Zeitraum“ für Cyberangriffe eine kritische Sicherheitslücke in Microsoft Outlook ausgenutzt, wie der Regierungssprecher bekannt gab. Server von Firmen seien kompromittiert worden, genaue Details wollte man allerdings nicht schildern. (Presse)

Der US-amerikanische Tech-Konzern Microsoft will künftig die Cybersecurity "über alles stellen": Das Unternehmen sah sich aufgrund von Erfolg gekrönten Einbrüchen russischer und chinesischer Hacker zusehends unter Druck. Cybersecurity soll bei Microsoft künftig "top priority" sein. Dies garantiert Sicherheitschef Charlie Bell kürzlich. Das bedeutet, es sollen sowohl neue Funktionen entwickelt werden als auch ältere Systeme Unterstützung bekommen. (Standard)

Arbeitsrecht

Zwei Instanzen kamen nun zum Schluss, dass ein Mann trotz mehrfach anzüglichen Verhaltens den Job behalten darf. Der OGH befürwortet aber nun den Rauswurf: Als eine 18-jährige HTL-Schülerin ein sechs Wochen andauerndes Pflichtpraktikum in jenem Betrieb absolviert hat, hat sie zunächst sexistische Äußerungen wahrgenommen.

Dann kam es dazu, dass ein Arbeiter sie fragte, ob sie Jungfrau sei. Und einige Zeit später zog er sein T-Shirt hoch und wischte sich damit den Schweiß vom Gesicht. Für die anderen Mitarbeiter:innen hörbar, sagte er zur Schülerin: „Das ist der obere Teil, wenn du auch den unteren Teil sehen willst, dann müssen wir uns privat treffen." Dem Mitarbeiter wurden noch mehr "Fehltritte" angelastet.

Hinter dem Verfahren stand die Frage, wann eine Mahnung bei Fehlverhalten ausreicht und ob dem Mann hätte klar sein müssen, dass seine Äußerungen gegenüber der jungen Kollegin weitreichende Konsequenzen haben können. Eine Kündigung des Mannes ist schwer möglich, da er wegen einer körperlichen Beeinträchtigung als „begünstigter Behinderter“ gilt. Doch nach zwei Instanzen entschied der OGH nun: Auch eine sexuelle Belästigung ist eine grobe Ehrenbeleidigung: „...auch wenn es sich beim Kläger um einen langjährigen Mitarbeiter handelt und es im Betrieb, in dem überwiegend Männer arbeiten, häufiger zu sexistischen Witzen und Äußerungen kommt, macht das Verhalten des Klägers seine Weiterbeschäftigung unzumutbar“. (Presse)

Medienrecht/Medienfreiheit

Der Verfassungsgerichtshof gab nun offiziell bekannt, dass die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und das Bundesverwaltungsgericht überwiegend zu streng gegen den Privatsender Servus TV entschieden hatten: Dem Sender war nachträglich vorgeworfen worden (Gegenstand ist die Berichterstattung  vom 2. November 2020 zum islamistischen Terroranschlag in Wien), mit Bildern vom Täter und von den Opfern die Menschenwürde verletzt und einen Aufruf der Polizei ignoriert zu haben, keine Fotos und Videos von den für fünf Personen tödlichen Ereignissen zu publizieren. Der VfGH lässt einen Tadel nur noch in engem Sinn zu. (Presse)

ESG

Die internationale PR-Agentur IKP hat auf ihrem österreichischen Blog kürzlich einen Artikel zum Thema CSRD publiziert: Thema sind die CSRD und die damit einhergehenden komplexen Nachhaltigkeitsberichte, die notwendig werden. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird das Nachhaltigkeits-Reporting deutlich umfangreicher.

Unternehmen werden, in Form eines Stufenmodells, Schritt für Schritt verpflichtet, jedes Jahr einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen und vorzulegen. Bei manchen Unternehmen wird es auch zu einer indirekten Konfrontation mit den Regelungen der CSRD kommen. Betroffen sind etwa Lieferanten großer Unternehmen. 2024 sind es circa 2.000 Unternehmen in Österreich, die im Jahr 2025 der CSRD zu Folge einen Nachhaltigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2024 erstellen müssen. Mehr Details lesen Sie hier.

Geldwäsche

In der Schweiz sind die Meldungen von Geldwäscherei gestiegen: Laut dem neuesten Jahresbericht der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) in Bern, die zum Bundesamt für Polizei gehört, ist die Zahl der Meldungen 2022 gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent gestiegen (aktuellere Zahlen sind noch nicht bekannt).

"Die Internationalität und die Komplexität der verschiedenen Fallkomplexe haben in den letzten Jahren stetig zugenommen", heißt es im Jahresbericht. 

Interne Kontrollen sind wichtig – Prävention ist wesentlich wichtiger. Hierzu zählt auch die Verpflichtung, die Geschäftspartner:innen von Banken, Versicherungsgesellschaften, Immobilienmaklern, Händlern und von Spielbanken zu identifizieren. Die Mitarbeitenden müssen über die aktuellen Methoden, Vorschriften und Pflichten rund um das Thema Geldwäscherei regelmäßig informiert und über etwaige Folgen aufgeklärt werden. Außerdem werden die Zahlungs- und Buchungssysteme, um weitere Systeme, mit denen verdächtige Transaktionen aufgespürt werden können, erweitert. Doch diese Maßnahmen greifen zu kurz, denn auch der Compliance-Gegenspieler rüstet nach: Lesen Sie mehr im Artikel der Schweizer Handelszeitung.

Whistleblowing

Kriminalfall Boeing: Der US-Flugzeugbauer machte in jüngster Vergangenheit nicht gerade mit guten Meldungen von sich hören. Da war von massiven Sicherheitsmängeln, verschwundenen Unterlagen und nun auch von zwei toten Whistleblowern zu hören. Hinzu kommt die Nachricht darüber, dass wohl für den Langstreckenjet 787 Dreamliner Dokumente gefälscht wurden.

Zu Beginn der Woche wurden neue Ermittlungen der US-Luftfahrtbehörde FAA verlautbart: Boeing-Mitarbeiter haben Prüfberichte zum Langstreckenjet 787 Dreamliner gefälscht. Kontrollen der Verbindung zwischen Rumpf und Tragflächen seien teilweise ausgelassen und trotzdem als erledigt eingetragen worden, so heißt es seitens Boeing. 

Der Beginn der Reihe an negativen Schlagzeilen erfolgte mit einem Flug der Alaska Airlines, wo sich in etwa fünf Kilometern Höhe ein Teil des Rumpfs einer Boeing 737 Max 9 löste. Mehrere Menschen wurden bei dem Vorfall leicht verletzt. Bei der Fluglinie United Airlines sorgten die Boeing-Maschinen ebenfalls für schwere Materialprobleme: Innerhalb kürzester Zeit brach in einem Triebwerk Feuer aus, einer anderen Maschine kam direkt nach dem Start ein Rad abhanden und die Bremsen bei einer weiteren Maschine versagten, was zur Folge hatte, dass das Flugzeug von der Landebahn abkam. Beobachter:innen sind schon seit Jahren aufgrund der Produktionsqualität der Boeing-Modelle besorgt. 2018 und 2019 kamen bei zwei Abstürzen von Boeing-Maschinen fast 350 Menschen ums Leben.

Seit damals gab es vor allem den Whistleblower John Barnett, der immer wieder publik die großen Mängel bei Boeing beklagte. Er verklagte das Unternehmen, da er seiner Meinung nach aufgrund der geäußerten Kritik aus dem Unternehmen gemobbt wurde. Im März entdeckte man Barnett nun tot in seinem Pick-up-Truck auf einem Hotelparkplatz. Bei ihm fand man eine Pistole sowie eine handgeschriebene Notiz. Ob es sich um Selbstmord oder gar ein Fremdverschulden handelt, ist noch nicht geklärt.
Vor einigen Tagen ist nun der zweite Whistleblower im Zusammenhang mit Boeing, Joshua Dean, gestorben. Laut US-Medienberichten ist er vergangenen Dienstag gestorben, nachdem er vor rund zwei Wochen mit Atemproblemen ins Spital eingeliefert und intubiert worden war. Angeblich handle es sich um eine Lungenentzündung und einer schweren bakteriellen Infektion mit MRSA. Seine Mutter verlangt eine Autopsie, um die genaue Todesursache feststellen zu können. (Presse)

Autoren

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Mag.a Christiane Jördens Bakk.a

Christiane Jördens hat Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien studiert und bereits während ihres Studiums begonnen als Redakteurin, Texterin und Model zu arbeiten. Als Journalis...